APA - Austria Presse Agentur

Verwirrung um Strache-Aussagen zum UNO-Flüchtlingspakt

Nach dem Ministerratsbeschluss zur Zustimmung Österreichs zum UNO-Flüchtlingspakt hat nun Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) für etwas Verwirrung gesorgt. Der Pakt werde von Österreich "nicht unterschrieben", sondern "nur zur Kenntnis" genommen, sagte Strache gegenüber "krone.at".

Die Bundesregierung habe ihre Meinung, was den UNO-Flüchtlingspakt betrifft, geändert, kommentierte die Online-Ausgabe der "Kronen Zeitung" am Freitag. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wollte sich auf Anfrage auf seiner Afrika-Reise dazu nicht äußern. Aus Regierungskreisen wurde der APA allerdings versichert, dass Österreich dem Pakt zustimmen wird.

Die Neos erklären, dass Straches Aussagen "relativ unsinnig" seien. Eine Unterschrift sei nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, hieß es in einer Stellungnahme. Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger erklärte: "Die Aussage von Vizekanzler Strache zeigt das Problem, wenn der Populismus an die Grenzen der Sachpolitik stößt. Strache versucht durch falsche Tatsachen und Scheinaufregung die Österreicherinnen und Österreicher ein X für ein U zu verkaufen - und Sebastian Kurz sieht tatenlos zu."

Die Zustimmung der ÖVP-FPÖ-Regierung zum Flüchtlingspakt war auf rechten Webportalen kritisiert worden. Strache verteidigte seine Haltung. "Wir Freiheitlichen sind ausschließlich der österreichischen Bevölkerung verpflichtet", sagte der FPÖ-Chef. Der Flüchtlingspakt habe keinerlei Auswirkung auf die Souveränität und Selbstbestimmung Österreichs. Dafür hätten die Freiheitlichen auch mit einer Regierungserklärung gesorgt, die rechtlich verbindlich sei und an die UNO-Vertreter übermittelt werde.

Strache und Kurz hatten am Mittwoch die Unterstützung Österreichs für den UNO-Flüchtlingspakt erklärt. Mit den Inhalten könne sich die Regierung zum Großteil identifizieren, heißt es im Ministerratsvortrag. Der Pakt konzentriere sich auf die Bekämpfung der Fluchtursachen und soll den Druck auf "Gastländer" vermindern. Ziel sei es, in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde zu ermöglichen.

Sowohl der Flüchtlingspakt als auch der von Österreich abgelehnte Migrationspakt gehen auf eine Erklärung der UNO-Vollversammlung zu Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten am 19. September 2016 zurück. Darin wurde die Ausarbeitung von zwei Abkommen in die Wege geleitet, um die Themen Migration und Flüchtlinge voneinander zu trennen. Beide Abkommen sind rechtlich nicht bindende Vereinbarungen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge soll Mitte Dezember von der UNO-Vollversammlung gebilligt werden. Im Gegensatz zum Migrationspakt ist er wenig umstritten. Am 13. November wurde das Abkommen bereits im Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung in New York angenommen. Dagegen stimmten nur die USA, die auch den Migrationspakt ablehnen.