APA - Austria Presse Agentur

Volksanwalt Kräuter: "Mindeststandards sind einzuhalten"

In der Diskussion um Flüchtlingsunterkünfte in Niederösterreich hat Volksanwalt Günther Kräuter am Sonntag festgehalten: "Menschenrechtliche Mindeststandards sind einzuhalten." Er kündigte an, dass er bei der Tagung des Menschenrechtsbeirates kommenden Dienstag "ausführlich über die Situation in Niederösterreich berichten" werde.

Zu Kritik von Asyl-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) "an seiner verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgabe des präventiven Schutzes von Menschenrechten in Einrichtungen" erklärte Kräuter, dass Mindeststandards bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zu erfüllen seien. "Das Recht von Minderjährigen auf menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften folgt aus der UNO-Kinderrechtekonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, EU-Richtlinien sowie dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. UNICEF Österreich hat im Vorjahr in Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierungen von Wien, Oberösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg, den Kinder- und Jugendanwaltschaften sowie zahlreichen Institutionen der Zivilgesellschaft Mindeststandards erarbeitet."

Bei einem Besuch in dem von der Österreichischen Jungarbeiterbewegung (ÖJAB) betriebenen Quartier für unbegleitete Minderjährige in Greifenstein (Bezirk Tulln) wurden "massive Mängel festgestellt, darunter mangelnde Qualifikation der Betreuungspersonen, das Fehlen freizeitpädagogischer Angebote, rechtlich nicht zulässige Ausgangssperren, das Fehlen von professionellen Konzepten zu Deeskalation und Gewaltprävention und Defizite in der medizinischen, jugendpsychiatrischen und therapeutischen Betreuung".

Die ÖJAB hat die Vorwürfe zurückgewiesen und vergangenen Freitag mitgeteilt, dass der Standort nach den zugrunde liegenden behördlichen und gesetzlichen Vorschriften betrieben werde. Waldhäusl erklärte am Samstag, dass die Asylunterkünfte in Niederösterreich "aus Sicht des Landes bestens geführt" seien.

Die Rolle der Volksanwaltschaft zum Menschenrechtsschutz sei - zusätzlich zur Bearbeitung von Beschwerden über die öffentliche Verwaltung - seit 2012 vom Parlament vorgegeben, wurde in der Aussendung der Institution weiter ausgeführt. Interdisziplinär zusammengesetzte Experten-Kommissionen besuchen unangemeldet Einrichtungen, haben Zugang zu allen Örtlichkeiten, führen vertrauliche Gespräche mit Bewohnern und nehmen Einsicht in Dokumente, hieß es zur Vorgangsweise. Bei festgestellten Mängeln, Defiziten oder Missständen konfrontiere die Volksanwaltschaft die zuständigen politischen Verantwortlichen, ersuche um Stellungnahmen und verfasse Empfehlungen.

Der Menschenrechtsbeirat unterstützt die Volksanwaltschaft bei ihrer Aufgabe des präventiven Menschenrechtsschutzes. Er setzt sich jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Regierung sowie Repräsentanten der Zivilgesellschaft zusammen.