APA - Austria Presse Agentur

Zweites Anti-CETA-Volksbegehren vermutlich Ende März

Eine Volksabstimmung über das im Juni ratifizierte Handelsabkommen CETA versucht der EU-Austrittsbefürworter Robert Marschall mit einem Volksbegehren zu erreichen. Er hat im Innenministerium einen Einleitungsantrag mit 12.721 Unterstützungserklärungen eingebracht. Damit dürfte das Begehren - wie jenes "Für verpflichtende Volksabstimmungen" - vom 25. März bis 1. April zur Unterschrift aufliegen.

Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP hatten sich bereits vor zwei Jahren mehr als 560.000 Österreicher mit ihrer Unterschrift für ein - von niederösterreichischen SPÖ-Politikern und Umweltorganisationen getragenes - Volksbegehren ausgesprochen. Dennoch ratifizierte der Nationalrat im Juni 2018 den CETA-Pakt zwischen der EU und Kanada. Dies nicht nur mit den Stimmen von ÖVP und NEOS, sondern auch der FPÖ, die ihm früher sehr kritisch gegenüberstand und eine Volksabstimmung verlangt hatte. Einen von der SPÖ eingebrachten Antrag auf Volksabstimmung lehnten FPÖ, ÖVP und NEOS im Sommer jedoch ab.

Eine solche versucht deshalb Marschall, Obmann der Partei "Wir für Österreich", jetzt mit seinem Volksbegehren zu erreichen. Auf ihn geht auch die Initiative "Für verpflichtende Volksabstimmungen" - wenn mehr als 100.000 Wahlberechtigte dies verlangen - zurück. Dafür hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bereits die Eintragungswoche Ende März fixiert, das CETA-Begehren dürfte im selben Zeitraum zur Unterschrift aufliegen. Die Entscheidung darüber muss Kickl bis 11. Jänner treffen.

Für die Einleitung eines Volksbegehrens sind 8.401 Unterstützungserklärungen nötig. Darum bemühen sich aktuell noch zehn weitere - auf der Homepage des Innenministeriums (https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx) aufgelistete Initiativen.