Privat

Geschichte eines Vergewaltigungsopfers: Ein Martyrium, das nicht enden will

Mit 15 wurde eine Salzburgerin vergewaltigt. 14 Jahre später könnte sie entschädigt werden.
Michaela Reibenwein Michaela Reibenwein

Das Mädchen trägt einen blauen Kapuzenpulli und ein Käppi, lacht fröhlich in die Kamera. Stolz hockt es neben seinem Hund Dartagnon. Es ist ein Bild aus besseren Tagen. Das 15-jährige Mädchen von damals existiert nicht mehr. Denn was wenig später passiert ist, hat das Leben der Salzburgerin, heute 29 Jahre alt, geprägt.

Mit 15 Jahren wurde sie von einem Hundetrainer mehrfach vergewaltigt. Sie schlief im Ehebett – die Ehefrau daneben. Diese will nichts vom Missbrauch mitbekommen haben. Und ihr verurteilter Mann streitet das sogar heute noch ab.

Niemals arbeitsfähig

Viele Jahre später steht fest: Das Opfer wird vermutlich nie arbeitsfähig sein. Ein Psychiater attestierte eine Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung, stellte posttraumatische Belastungsstörungen fest. Eine Arbeitsfähigkeit ist „noch für längere Zeit gänzlich auszuschließen“. Und: „Sollte jemals wieder eine Arbeitsfähigkeit erreicht werden können, (...) so ist mit einer weiteren engmaschigen Psychotherapie und Vorlaufzeit von zumindest 24 bis 36 Monaten auszugehen.“

Die Salzburgerin weiß: Ein normales Leben wird sie nie führen. „Ich wollte Ärztin werden“, sagt sie. „Ich hätte das schaffen können. Aber nach den Taten habe ich eine Ehrenrunde in der Schule gedreht. Und dann bin ich rausgefallen.“

Jetzt fordert sie Schadenersatz. Schadenersatz dafür, dass sie nie einen normalen Job ausüben kann. Dass sie für immer mit den psychischen Dauerfolgen leben muss. In einer Vorverhandlung wurde nun die Klage zugelassen, zuständig ist das Bezirksgericht Salzburg. „Er (der Täter, Anm.) hat mir einen Vergleich angeboten“, sagt die Salzburgerin. „Aber darauf werde ich vermutlich nicht eingehen. Er hat noch immer alles abgestritten, gesagt, er sei unschuldig.“

 

 

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Wegen fünffacher Vergewaltigung wurde ihr Peiniger damals zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Doch er verbrachte nicht einen Tag hinter Gittern. Stattdessen bekam er die Fußfessel – was damals im Jahr 2012 einen großen Schrei der Entrüstung auslöste. Und zu einer Gesetzesänderung führte.

10.000 Euro – so viel Schmerzengeld und Teilverdienstentgang fordert das Opfer von Herrn B. Wobei: Ein Gutachter wird schließlich errechnen, wie viel ihr wirklich zusteht. Es dürfte ein deutlich höherer Betrag werden. Wiedergutmachung ist das für die junge Frau keine. Aber zumindest eine finanzielle Erleichterung. Ob die Frau selbst bei einem entsprechenden Urteil jemals Geld sieht, ist ungewiss. „Er hat mir jetzt schon gesagt, dass es bei ihm nichts zu holen gibt“, sagt die Salzburgerin.

Kein Entkommen

Noch immer trifft sie auf ihren Peiniger und dessen Frau. Auch wenn sie versucht, solche Situationen zu vermeiden. Was dann passiert, das beschrieb ihre Psychotherapeutin in einer Stellungnahme an das Gericht so: „Durch das Erinnert werden an das Geschehene, erlebt sie sich als ausgeliefert und hilflos.“ Dann listet sie auf, welche Auswirkungen die Tat auf sie hat: Unter anderem Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen, Essenstörungen, Zweifel und Selbstzweifel, selbstdestruktives Verhalten.

Die Aufzählung ist noch deutlich länger.

Sexualstraftäter bekommen Fußfessel nur in Ausnahmefällen

APA/HANS KLAUS TECHT

Seit diesem Fall sind Auflagen für Fußfesseln strenger

Es war das Jahr 2005: Die damals 15-jährige Salzburgerin war mit Hund Bello Mitglied in einem Salzburger Verein. Nach einem Streit mit der Mutter zog das Mädchen zu Hundetrainer B. Der 51-Jährige machte sich an die 15-Jährige heran und vergewaltigte sie mehrmals. Dazu drohte er ihr, den Hund zu vergiftet, sollte sie etwas erzählen. Nach dem fünften Übergriff flüchtete das Mädchen heimlich mit dem Hund aus dem Haus.


Im Jahr 2012 wurde ihr Peiniger zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ins Gefängnis ging er allerdings nie. Ihm wurde die Fußfessel gewährt. Die Causa ging bis zum Verwaltungsgerichtshof. Seine  Ehefrau wurde übrigens im Zweifel von der Beiträgstäterschaft frei gesprochen.  


Die damalige Justizministerin Beatrix Karl nahm den Fall zum Anlass, die Regelung für Sexualstraftäter zu verschärfen. Seither muss zumindest die Hälfte der unbedingten Strafe verbüßt werden. Fußfessel gibt es danach deutlich seltener.


5000 Euro bekam die junge Frau damals beim Strafprozess im Landesgericht Salzburg zugesprochen. Diesen Betrag hat der Mann „durch exekutive Eintreibung“ schließlich bezahlt. Zivilrechtlich wurde er bisher nicht verfolgt. Das könnte nun passieren.