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Raserautos beschlagnahmen: Experten äußern Bedenken

Die Regierung will extremen Schnellfahrern das Fahrzeug wegnehmen. Die Zustimmung bei Experten und Bevölkerung ist groß, allerdings gibt es noch einige rechtliche Streitfragen zu lösen.
Dominik Schreiber Dominik Schreiber Kid Möchel Kid Möchel

Mit Tempo 110 über den Wiener Ring zu brettern oder mit 170 km/h durch den Tauerntunnel – das kann künftig nicht nur den Führerschein kosten, sondern auch den fahrbaren Untersatz. Entsprechende Forderungen der Bundesländer Wien, Salzburg und Kärnten sowie mehrerer SPÖ-Politiker werden nun von der Regierung umgesetzt. Nur kurz nach der umstrittenen Radlernovelle wird nun die Straßenverkehrsordnung (StVO) erneut geändert.

Geplant ist ein mehrstufiges Modell, das allerdings nicht ganz so scharf ist wie in Italien oder der Schweiz, wo es zusätzlich auch noch Haftstrafen gibt. Zunächst entscheidet der Polizist vor Ort, ob das Auto zwei Wochen konfisziert wird. 60 km/h im Ort oder 70 im Freilandbereich zu viel, sollen diese Maßnahme künftig rechtfertigen. Das kann also auch geborgte und geleaste Autos und Motorräder treffen. Rund 400 derartige Fälle werden erwartet.