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KURIER/REINHARD VOGEL

Rasern droht künftig die Beschlagnahmung des Autos

Die Maßnahme könnte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h gelten.
Dominik Schreiber Dominik Schreiber Kid Möchel Kid Möchel

Was in Italien oder der Schweiz seit Jahren möglich ist, soll nun auch in Österreich kommen. Die schwarz-grüne Regierung möchte Extremrasern das Fahrzeug wegnehmen und versteigern. Entsprechende Pläne wurden am Montag präsentiert.

Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll von der Polizei künftig an Ort und Stelle festgesetzt werden. Entsprechende Forderungen hatte es aus den Bundesländern Wien, Kärnten und Salzburg gegeben, vor allem von SPÖ-Politikern. Leonore Gewessler (Grüne) setzt die Forderungen nun um. Als Grund dafür nannte sie einen tödlichen Unfall am 10. April 2020 in Salzburg. Deswegen wird die StVO erneut novelliert.

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Verfassungsrechtlich ist die Beschlagnahme laut einem von Kärnten und Salzburg in Auftrag gegebenen rechtlichen Gutachten möglich. Allerdings ist noch unklar, wie das alles im Detail genau geregelt wird. Wer darf konfiszieren? Die Polizei oder das Gericht? Wird der Wagen versteigert oder nach einem gewissen Zeitraum zurückgegeben?

Erst kürzlich warnte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer via KURIER: "Eines der Grundrechte ist in Österreich das Recht auf Eigentum. So einen starken Eingriff sollte jedenfalls nur ein Gericht durchführen dürfen und nicht eine Verwaltungsbehörde. Erst vor wenigen Monaten wurde die Grenze für Geschwindigkeitsdelikte auf fünftausend Euro festgelegt. Es wäre verfassungsrechtlich wohl bedenklich, Vermögenswerte im vielleicht sogar sechsstelligen Bereich zu beschlagnahmen und dann für verfallen zu erklären."

Auto als Waffe

Ein weiteres Problem ist, wenn das Fahrzeug ein Leasingwagen ist oder auf Familienangehörige angemeldet wurde. Gewessler möchte vorerst eine zweiwöchige, vorläufige Konfiszierung durch die Polizei. Die weitere Entscheidung obliegt dann der Behörde.

Die Ministerin sieht das Auto in solchen Fällen als "Tatwaffe", die beschlagnahmt werden muss. Gehört das Fahrzeug jemand anderen, soll es eine vergleichbar langen Führerscheinentzug geben.

Fix ist auch: 70 Prozent des Verkaufserlöses wandern in den Verkehrssicherheitsfonds, wo auch das Geld aus den Wunschkennzeichen liegt. Bei rund 400 Fällen, die jährlich erwartet werden, kann da ein zweistelliger Millionenbetrag übrig bleiben.

Mit der Fahrzeug-Beschlagnahme sollte jedenfalls auch ein Grenzwert für Cannabis eingeführt werden. Diese Pläne musste Gewessler nach massiver Kritik wieder fallen lassen. Der Cannabiskonsum sei illegal und deshalb könne natürlich auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht toleriert werden, meinte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im KURIER. Kurz danach war die Idee gestorben.

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