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Was man zur Polizei lieber nicht sagen sollte

Ob bei Corona-Kontrollen oder Demos: Polizisten müssen einstecken können. Doch wo liegen die Grenzen? Anders als gemeinhin angenommen, gibt es die Straftat „Beamtenbeleidigung“ nicht.
Konstantin Auer Konstantin Auer Markus Strohmayer

Wenn bei Demonstrationen zwei Gruppen aneinandergeraten, steht die Polizei in der Mitte. Und bekommt häufig den Zorn beider Seiten ab. Wenn Corona-Beschränkungen von der Regierung anders kommuniziert werden, als sie in

den Verordnungen festgehalten sind, dann müssen das die Beamten auf der Straße ausbaden.

Gleichzeitig stellen sie mitunter kurios anmutende Strafen aus, die Unverständnis und Ärger nach sich ziehen. So bekam zuletzt ein Student eine Strafe von 500 Euro nach Hause geschickt, weil ihm in der Nähe von Exekutivbeamten ein „lauter Darmwind“ entfleucht war.

Wo sind die Grenzen?

Fest steht: Die Polizisten müssen einstecken können. Sie werden im Alltag beschimpft, bespuckt und manchmal sogar tätlich angegriffen. Derart hitzigen Reaktionen gehen mitunter aber Amtshandlungen voraus, die bei den Betroffenen den Eindruck von Willkür erwecken. Wie etwa mehrere Corona-Strafen, die nun von Gerichten aufgehoben wurden.

Zur Erinnerung: So mancher angeblicher „Corona-Sünder“ bekam Strafen über mehrere hundert Euro aufgebrummt. Zum Beispiel, weil in Parks der Mindestabstand nicht eingehalten wurde.

Oder weil der Betroffene Freunde besucht oder die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund verlassen hatte. (Was, wie sich im Nachhinein herausstellte, ohnehin immer erlaubt war.)

Das alles wirft viele Fragen auf. Zum Beispiel: Was muss sich ein Beamter gefallen lassen, bevor er eine Strafe ausstellt? Was darf man sich umgekehrt als Bürger gegenüber einem Polizisten erlauben? Und wo setzt das Gesetz Grenzen?