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Wie ein schmutziges Taschentuch: So nehmen Sie die Maske im Restaurant richtig ab

KURIER-Arbeitsmedizinerin Barbara Fischer erklärt, dass der Mund-Nasenschutz nach dem Ablegen nicht auf dem Tisch abgelegt werden darf.
Anita Kattinger Anita Kattinger

Hygiene, Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen – das gilt ab heute auch in den wiedereröffneten Gastronomie-Betrieben.

Bekanntlich muss der MNS nur beim Betreten des Restaurants getragen werden, während des Aufenthaltes im Restaurant jedoch nicht. Nur Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen MNS während der gesamten Öffnungszeit tragen.

Was das konkret für den Gast bedeutet, erklärt KURIER-Arbeitsmedizinerin Barbara Fischer: "Der Gast muss seine Maske bei Tisch wie ein schmutziges Taschentuch betrachten." Ein Ablegen am Tisch ist also nicht empfehlenswert und unhygienisch.

Was also damit tun? "Masken sind in ihrem Behälter entweder in mitgebrachten Taschen oder in der Kleidung zu verstauen."

Als Behälter kommen Beutel aus Papier oder Kunststoff, die nach der Verwendung entsorgt werden oder Beutel aus Stoff infrage, die nach der Verwendung gewaschen werden. Behälter aus Kunststoff können im Geschirrspüler gereinigt werden.

Kurier/Jeff Mangione

Der abgenommene Mundschutz soll laut KURIER-Arbeitsmedizinerin Fischer nicht berührt werden, bis er wieder aufgesetzt wird.

Wenn das Lokal Einmalbehältnisse zur Verfügung stellt, sind die benützten Behältnisse vom Betreiber nach den Regeln für benützte Einmal-Servietten oder Einmal-Handtücher zu entsorgen, also im Restmüll.

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Wie oft soll man die Maske reinigen? Fischer: "Der Mund-Nasen-Schutz muss nach jedem Tragen bei 60 Grad in der Waschmaschine gereinigt werden. Statt in der Waschmaschine kann man ihn auch sehr heiß kurz bügeln. Übrigens gilt das auch für die Stoffbeutel zur Aufbewahrung."

Die Regeln für Gäste:

  • Vier Personen und ihre minderjährigen Kinder sind an einem Tisch erlaubt bzw. mehr Personen an einer großen Tafel mit Abtrennung.
  • Alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen ein Restaurant gemeinsam besuchen. Stichwort: Großfamilie.
  • Reservierungen sind nicht Pflicht, aber empfohlen, um Warteschlangen zu vermeiden.
  • In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Gastgeber zu den Tischen gebracht werden.
  • Nur beim Betreten des Restaurants muss der MNS getragen werden, bis man den Tisch erreicht hat.
  • Der MNS muss nicht auf dem Weg zur Toilette oder auf dem Weg aus dem Lokal getragen werden.
  • Wenn es keine räumlichen Trennungen zwischen den Besuchergruppen gibt, muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen.
  • Salz, Pfeffer oder Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch. Auf Verlangen werden diese zum Tisch gebracht.
  • Beim Schankverkauf dürfen Speisen und Getränke nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle verzehrt werden. Das Bier an der Bar ist somit verboten. Der Abstand zwischen den Gästen an der Schank ist in der Gastro-Verordnung nicht vorgegeben.