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Gerichtsurteil: Ohne Asylantrag zurück – ein Präzedenzfall?

Spanien darf in seinen Exklaven Migranten abweisen, wenn sie illegal gekommen sind - ohne Chance auf einen Asylantrag.
Karoline Krause-Sandner Karoline Krause-Sandner Raffaela Lindorfer Raffaela Lindorfer

Beletti Njame ist selber schuld. Er hat die spanische Exklave Melilla auf illegalem Weg erreicht, als er 2014 über den sechs Meter hohen Zaun zwischen Marokko und dem spanischen Territorium geklettert ist. Die Polizei hat ihn aufgegriffen und den marokkanischen Behörden übergeben. Einen Antrag auf Asyl konnte er nicht stellen.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war das rechtens. Dabei müsste jeder Mensch das Recht haben, einen Antrag auf Asyl zu stellen. In diesem Fall aber – so das Urteil von Donnerstag – hätte Njame die Möglichkeit auf eine legale Einreise und die Aufnahme seiner Personalien gehabt – und sie nicht wahrgenommen.

Das große Fragezeichen nach dem überraschenden letztinstanzlichen Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes ist, ob sich die Entscheidung nun auch auf andere EU-Außengrenzen umlegen lässt.