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Anschober: Corona-Verschärfungen in "gelben Ampel-Regionen" gut umgesetzt

Gesundheitsminister sieht Verschärfung durch Bevölkerung gut umgesetzt. Verständnis für Kritik politischer Vertreter aus den betroffenen Regionen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat am Montag die mit der Gelb-Schaltung der Corona-Ampel verbundene Ausweitung des Mund-Nasenschutzes durch die betroffene Bevölkerung gut umsetzt gesehen. "Dass die politischen Vertreter der betroffenen Regionen nicht begeistert sind, dass ihre Region in der Corona-Ampel als 'gelb' eingestuft wurde", sei indes verständlich.

Bemerkenswert sei das weitestgehende Ausbleiben von Problemen aus dem schulischen Bereich. Auch in den Geschäften sei die Umsetzung am Samstag und ebenso am heutigen Montag bereits gut gewesen, hieß es in der Aussendung des Ressorts. Die erste Schaltung der Ampel am vergangenen Freitag hatte für einigen politischen Wirbel gesorgt - besonders durch den Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Die Hauptstadt Oberösterreichs war eine der vier betroffenen Regionen neben Wien, Graz und dem Tiroler Bezirk Kufstein.

Kontroversiell wurden insbesondere die gesetzlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Corona-Ampel-Maßnahmen diskutiert. Die Regierung ist der Rechtsansicht, dass die erweiterte Maskenpflicht im Handel bzw. bei Restaurantmitarbeitern in den "gelb" gekennzeichneten Bezirken auch per Verordnung durchgesetzt werden kann. Für alle anderen Maßnahmen muss erst das Covid-Gesetz novelliert werden. Geplant ist der Beschluss bei der Nationalratssitzung am 23. September.

Bundesrat als Hürde?

Jedoch gibt es dann noch am 8. Oktober den Bundesrat als nächste Hürde zu meistern, wobei es auch per Sondersitzungen möglich wäre, das Prozedere zu beschleunigen. Vonseiten des Gesundheitsministeriums hieß es am Freitag noch, dass im Idealfall die Ampel ab 1. Oktober vom Gesetz her voll funktionstüchtig sein solle. Würden jedoch SPÖ und FPÖ - wie am Samstag avisiert - gegen das Gesetz stimmen, wäre eine Option, sich im Bundesrat dazu zu entscheiden, dieses erst gar nicht im Plenum zu behandeln. Dann könnte sich dadurch eine Verzögerung von bis zu acht Wochen ergeben und die gesetzliche Basis für die Ampel-Maßnahmen überhaupt erst Ende November geschaffen werden.

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