20 Tötungsdelikte in diesem Jahr in Wien

Alle Mordfälle aus 2018 wurden bisher geklärt
In Wien sind seit 1. Jänner 20 Tötungsdelikte verübt worden, bei denen 21 Menschen starben. Diese Zahlen nannten Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) am Donnerstag vor Journalisten. Alle Fälle wurden geklärt. Im Jahr 2017 waren ebenfalls 20 Tötungsdelikte verübt worden, von denen zwei ungeklärt blieben.

Unter den Opfern im Jahr 2018 sind elf Frauen, sieben Männer und drei Kinder. Unter ihnen ist die Siebenjährige, deren Tod am Donnerstag Gegenstand eines Mordprozesses am Landesgericht war. Ein 16-Jähriger wurde zu 13 Jahren verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Von den 20 Personen - unter ihnen drei Frauen -, die als Täter ausgeforscht worden, ist einer für die Polizei nicht greifbar. Es handelt sich um einen per internationalen Haftbefehl gesuchten Mann, der für den gewaltsamen Tod eines Taxifahrers im Mai in Ottakring verantwortlich gemacht wird.

In neun Fällen wurden in diesem Jahr Messer als Tatwaffen verwendet. Zweimal waren es Schusswaffen, wobei die Täter in beiden Fällen Selbstmord begingen. "Das Messer ist seit Jahren die häufigsten Tatwaffe bei Tötungsdelikten", sagte Michael Mimra, Leiter des Ermittlungsdienstes des LKA. Am allerhäufigsten werden Küchenmesser verwendet - bei den Tötungsdelikten handelt es sich großteils um sogenannte Beziehungstaten. "Das zufällige Opfer ist die Ausnahme", erklärte der Kriminalist.

Die Zahl der in Wien verübten Tötungsdelikte hat sich in den vergangenen Jahren nicht bedeutend geändert und lag meist bei 18 bis 22. Eine Ausnahme stellte das Jahr 2014 mit zehn derartigen Delikten dar. In der Regel werden alle oder beinahe alle Taten geklärt.

Um das Risiko zu minimieren, Tötungsdelikte womöglich nicht als solche zu erkennen, hat das Landeskriminalamt in einem Teil der Bundeshauptstadt ein Pilotprojekt gestartet. Nach jedem Todesfall, von dem die Polizei Kenntnis erhält - ohne dass der Verdacht von Fremdverschulden im Raum steht -, erfolgt im Rahmen der routinemäßigen Kommissionierung zusätzlich eine Tatortdokumentation. Sollte sich durch die sanitätspolizeilichen Obduktion der Verdacht von Fremdverschulden ergeben, können Ermittler auf diese Dokumentation zurückgreifen.

Kommentare