APA - Austria Presse Agentur

Grönemeyer-Prozess: Die Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen für beide Fotografen

Im Verfahren gegen zwei Pressefotografen wegen falscher Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für beide Angeklagten achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert.

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Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch für die beiden Männer. Am 7. März wird das Urteil gesprochen. In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: "Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!" Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn - so wirkt es jedenfalls - im Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft "Geh nach Hause!".

Die beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollten die beiden Männer Grönemeyer mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten. Der Sänger habe mit seinem Vorgehen gegen die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer Nothilfe-Situation befunden. Die Verteidigung bestritt, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten.