APA - Austria Presse Agentur

Küblböcks Vater: Rechtslage am Tod des Sohnes mit schuld

Der Vater des seit September vermissten Sängers Daniel Küblböck kritisiert, dass die aktuelle Rechtslage in Deutschland den Tod seines Sohns mitverursacht habe. "Es ist gesellschaftlich-politisch gewollt, dass man psychisch Kranke mehr oder weniger sich selbst überlässt", sagte er am Mittwochabend bei "Stern TV".

Er habe bereits einige Monate vor Küblböcks Sprung von einem Kreuzfahrtschiff Verhaltensänderungen bei seinem Sohn festgestellt, die Behörden wollten demnach aber nicht eingreifen. Der Sänger sei teilweise aggressiv und verwirrt gewesen. Er habe herumgeschrien und Dinge zertrümmert. Sprach er vorher mit der Familie im bayerischen Dialekt, habe er plötzlich Hochdeutsch mit einer Frauenstimme gesprochen. "So habe ich ihn vorher nicht gekannt", sagte Günther Küblböck.

Ein Neurologe habe im August diagnostiziert, dass Küblböck "wahrscheinlich eine akute Episode einer schizophrenen Psychose" durchlebt habe. Deshalb habe sich der Vater an Polizei, Ordnungsamt, Betreuungsgericht und Gesundheitsamt gewandt, doch alle hätten ihm gesagt: "Es geht immer nur, wenn die Person selbst mitmacht."

Die Rechtslage in Deutschland erlaube eine Zwangsbehandlung gegen den Willen der Betroffenen nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung. Günther Küblböck empfand diese als frustrierend: "Man fühlt sich nicht nur machtlos, man ist auch machtlos - das wird einem ja ganz klar gesagt, dass man selbst nichts unternehmen kann."