Oliver Kahn streitet mit Handschuh-Hersteller

Oliver Kahn sieht seine Namensrechte verletzt
Ist Oliver Kahn ein Titan oder sogar der einzig wahre Titan? Vor dem Landgericht München I geht es an diesem Dienstag um nicht weniger als die Karriere des früheren Nationaltorhüters und der langjährigen Nummer eins des FC Bayern München. Kahn hat nämlich einen Hersteller von Torwarthandschuhen verklagt.

Weil der Hersteller Handschuhe mit dem Markennamen "T1tan" vertreibt, mit der 1 für die Rückennummer der meisten Torhüter als i. Kahn, der selbst Handschuhe unter dem Namen "Goalplay" verkauft, sieht Kahn Namensrechte verletzt, fordert Unterlassung und Schadenersatz. Darüber sprechen will sein Management auf Anfrage nicht - ganz im Gegensatz zur Gegenseite.

Matthias Leibitz aus Herbolzheim in Baden-Württemberg hat "T1tan" gegründet und die Bezeichnung 2016 als europäische Marke eintragen lassen. Mit Kahn habe das damals überhaupt nichts zu tun gehabt, sagt sein Anwalt Ralph Oliver Graef der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung. "Der Gründer ist Eintracht-Frankfurt-Fan und findet Oliver Kahn gar nicht gut." Im Übrigen sei Kahn seit Jahren "Fußball-Rentner", habe "Titan" selbst nie als Marke angemeldet und in einem Interview gesagt: "Ich will kein Titan mehr sein." Als Marke angemeldet ist beim Deutschen Patent- und Markenamt der Name Oliver Kahn - und zwar für so ziemlich alles von Schädlingsbekämpfungspräparaten bis zu künstlichen Weihnachtsbäumen.

Graef sagt, in seiner aktiven Zeit sei Kahn derart umstritten gewesen, dass es gar nicht möglich sei, eine positiv besetzte Marke nach ihm zu benennen. "Es hat keinen Sinn, eine Marke zu benutzen, die von vielen Leuten gehasst wird." Und wenn er auch während seiner Karriere mehrfach als ein Torwart-Titan beschrieben worden sei, "der" eine Titan sei er bestimmt nicht. Und ohne diese Voraussetzung könne sein Mandant auch keine Namensrechte verletzt haben. "Dieter Bohlen ist der Pop-Titan und selbst im Fußball und unter den Torhütern gibt es genug Titanen: Neuer, Adler, Buffon, Sepp Maier." Die Werbung für "T1tan" übernimmt derzeit René Adler ( HSV, Leverkusen, jetzt Mainz 05).

"Es gibt viele Leute, die denken bei Titan an Bohlen, an das Göttergeschlecht oder an eine Legierung", betont Graef. "Oliver Kahn als "Titan" kennt doch außerhalb der deutschen Grenzen niemand." Und außerdem habe Kahn mit der Nationalmannschaft doch nie etwas gewonnen - und zum Ende seiner Karriere auch nicht mehr gut gehalten. Er spricht von "Ego" und "Selbstüberhöhung". Zum Beweis sollen dem Gericht auch Zeitungsschlagzeilen vorgelegt werden wie "Vom Titan zum Pannen-Olli" und "Titan oder Titanic".

Es ist eine Argumentation, über die sich Georg Mooshofer vom relativ frisch gegründeten Verband Deutscher Fußball-Historiker gewaltig ärgert. "Er war einfach der Titan", sagt er. "Ganz eindeutig - durch seine Spielweise, durch diese Ruppigkeit." Mooshofer kann überhaupt nicht verstehen, dass irgendjemand das anders sehen könnte. Dazu muss man allerdings wissen, dass er Gründungsmitglied der Kurt-Landauer-Stiftung ist, die Ende 2017 von den Bayern-Ultras ins Leben gerufen wurde. Und Mooshofer ist nicht nur Bayern-Fan, sondern ganz besonders auch Kahn-Fan. "Das Champions-League-Finale 2001, das hat er gewonnen", sagt er. "Und auch wenn wir das WM-Finale 2002 verloren haben - dass wir überhaupt so weit gekommen sind, das lag einzig und allein an Kahn."

Und dann erinnert er an den "Golfball-Moment" von Freiburg im Jahr 2000. Damals erwischte ein Golfball von der Tribüne aus Kahn kurz vor Spielschluss an der Schläfe. "Oliver Kahn am Boden. Der schmeißt sich nicht freiwillig hin. Kahn ist getroffen. Blinde Wut treibt ihn wieder hoch. Blut, eine klaffende Wunde an der linken Stirn", kommentierte Werner Hansch damals. "Aber Kahn kommt zurück. Der weicht keinen Millimeter vor der Gewalt. Er will es ihnen zeigen. Ich bin noch da, ich gehe keinen Schritt zurück." Bayern gewinnt 2:1. Mooshofer sagt: "Das ist ein Titan-Moment gewesen."

Kahn ist nicht der erste Fußballer, der zur Verteidigung seines Spitznamens vor Gericht zieht. Im Jahr 2010 urteilte ebenfalls das Landgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Bastian Schweinsteiger und einem Wursthersteller und entschied: Eine Bratwurst darf nicht "Schweini" heißen. Da sei der Fall allerdings anders gelagert gewesen, sagt Anwalt Graef. ""Schweini" ist einzigartig und nicht beschreibend."

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