Darf man das Glühwein-Häferl vom Christkindlmarkt einfach mitnehmen? Pfand wurde ja schließlich bezahlt. 

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Weihnachtsmarkt: Darf man das Punschhäferl einfach mitnehmen?

Als Andenken vom Christkinderlmarkt nehmen viele BesucherInnen gerne das leere Glühweinhäferl mit nach Hause. Aber darf man das überhaupt?
Monika Kässer

Mit einem Besuch am Christkindlmarkt verbindet man den süße Duft von gebrannten Mandeln, bunte Lichter so weit das Auge reicht, und Glühwein, der herrlich nach Weihnachten schmeckt. Zwar ist das süße alkoholhaltige Heißgetränk mittlerweile schon übertrieben teuer, verzichten will man auf Punsch, Glühwein und Co. aber auch nicht ...

Hinzu kommt das kitschige Häferl in Stiefel- oder Herzform, das man am liebsten als Erinnerung mit nach Hause nehmen würde.  Aber ist es eigentlich erlaubt, die Tasse einfach mitzunehmen? Oder handelt es sich um Diebstahl? Nein, oder? Denn Pfandgebühren hat man ja immerhin bezahlt – und das meist nicht zu knapp ...

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Tasse mitnehmen? Rechtlich gesehen Straftat

Rechtsanwalt Martin Soukup weiß die Antwort, wie er im Interview mit "taff" erläutert: "Formalrechtlich betrachtet wäre es also ein Diebstahl (...). Andererseits, in der Praxis stellt sich die Frage, ob der Pfandbetrag nicht höher ist als der Wert der Tasse." Grundsätzlich gilt: Wer das Glühweinhäferl einfach mit nach Hause nimmt, macht sich rechtlich gesehen strafbar. Es ist also streng genommen verboten. 

In der Praxis keine strafrechtliche Verfolgung

Das Pfand dient als Sicherheit für die StandbetreiberInnen, das Glühweinhäferl anschließend wieder retour zu bekommen. Die Frage ist, ob das Pfand nur eine Leihgebühr ist oder man die Glühweintasse durch das Pfand sozusagen gekauft hat.

In der Regel wird das Pfand jedenfalls so hoch angesetzt wird, dass es den Warenwert abdeckt. Deswegen bereichern sich die GästInnen des Christkindlmarkts auch nicht, wenn die Tasse in die Tasche wandert. Die StandbetreiberInnen nehmen daher auch keinen Schaden, sodass die Mitnahme der Häferl geduldet und nicht strafrechtlich verfolgt wird. „Ist das Pfand allerdings niedriger als der Warenwert, so ist das sehr wohl strafbar“, so Anwalt Dr. Marcus Januschke im "Ö3"-Interview. Je nach Fall müsste man dann der Frage nachgehen, ob es sich um Betrug oder Unterschlagung handeln würde, so der Strafrechtsexperte gegenüber "Ö3". 

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Im Grunde genommen rechnen die BetreiberInnen der Stände aber damit, dass BesucherInnen die Häferl gerne mal mitnehmen und dies wird sowohl bei der Produktion als auch bei der Höhe des Pfandbetrages berücksichtigt. Das bedeutet aber bitte nicht, dass du dir deine Tasche mit Punschhäferln vollstopfen solltest!

Zur Sicherheit einfach nachfragen

Wenn du dein Häferl vom Christkindlmarkt gerne mitnehmen möchtest, dann frag doch am besten einfach bei den StandbesitzerInnen nach, ob das in Ordnung ist. In der Regel werden die wenigsten nein sagen und dadurch kannst du auch sichergehen, dass du dich nicht strafbar machst.

Durch's Reden kommen eben die Leut' z'amm ... und vielleicht sogar das Punschhäferl in deine Küche ...