APA - Austria Presse Agentur

Ab 2023 Ausweitung bei Gratis-HPV-Impfung gegen Krebs

Ab Februar 2023 wird die insgesamt gegen sechs Krebsarten bei Frauen und Männern wirksame HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gratis abgegeben.

Der Fokus im kostenlosen Kinderimpfprogramm liegt weiterhin auf dem Zeitraum vom vollendeten neunten bis zwölften Lebensjahr, in dem auch die Wirksamkeit gegen HP-Viren und spätere Tumore am besten ist. Das Gesundheitsministerium will aber "Nachholimpfungen" ermöglichen, sonst wären mehr als 200 Euro pro Dosis zu bezahlen.

Auch Männer sollten sich gegen HPV impfen lassen

Die HPV-Impfung war 2014 für Mädchen und Buben ins kostenlose Kinderimpfprogramm aufgenommen worden. Von den infrage kommenden Kindern wurde laut den Abrufzahlen der Impfdosen seither nur etwa jedes zweite immunisiert. Auch Männer sind von Humanen Papillomaviren betroffen und sollten sich impfen lassen. Neben dem häufigen Gebärmutterhals- sowie Scheiden- und Vulvakrebs bei der Frau erfasst Anal- und Rachenkrebs alle Geschlechter und das Peniskarzinom den Mann.

Für dich ausgesucht

Ab Herbst 2023 wird zudem die Grippe-Impfung für alle ab 18 Jahren österreichweit deutlich kostengünstiger angeboten, zu bezahlen ist dann nur mehr die Rezeptgebühr. Das Programm ist vorerst auf zwei Jahre befristet und wird dann evaluiert. Ziel ist zunächst die Erhöhung der Durchimpfungsrate österreichweit auf immer noch niedrige zehn Prozent. Das gänzlich kostenlose Influenza-Impfprogramm für Kinder und für Menschen in Alters- und Pflegeheimen soll nebenher bestehen bleiben.

Weitere Neuerungen

Ab dem Frühjahr können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Davon betroffen sind alle privat zu bezahlenden Medikamente. ÄrztInnen können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen - unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. PatientInnen können ihre Medikamente damit ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen sofern sie an ELGA teilnehmen. Alternativ kann der Code des e-Rezepts aber auch von einem Ausdruck gescannt werden.

Privatrezepte werden nicht nur von Privat- oder Wahlärzten sondern auch von Kassenärztinnen und Kassenärzten für Arzneimittel ausgestellt, deren Kosten nicht von der Krankenversicherung erstattet werden. Der häufigste Anwendungsfall ist die Verordnung der Pille zur Empfängnisverhütung. Auch in der Kindermedizin werden oft privat zu bezahlende Medikamente verordnet, wie zum Beispiel fiebersenkende Mittel.

Corona: Maskenpflicht bleibt weiterhin aufrecht

In Sachen Corona sind im kommenden Jahr keine großen Veränderungen zu erwarten, sofern das Virus nicht wieder für neue Kapriolen sorgt. Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alters- und Pflegeheimen ist bereits gefallen, weiter aufrecht bleibt aber die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Da einzelne Bundesländer wie bisher strengere Maßnahmen vorsehen können, soll in Wien zumindest noch während der kalten Jahreszeit die Maskenpflicht nicht nur in Spitälern und Pflegeeinrichtungen, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht bleiben.

Ansonsten wird Kranksein so wie jedes Jahr auch 2023 wieder teurer. Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 40 Cent auf 13,35 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,85 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1.110,26 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.751,56 Euro monatlich haben.

Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2023 mindestens 39 Euro (bisher 37,80 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 117 Euro (bisher 113,40 Euro). Für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte sind bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.110,26 Euro (bisher 1.030,49 Euro) keine Zuzahlungen zu leisten, für höhere Einkommen liegen die Zuzahlungen zwischen 9,37 und 22,76 Euro. Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 180 Euro auf 5.850 Euro monatlich erhöht wird.