APA - Austria Presse Agentur

Kopfschutz für E-Biker: Auf besondere Norm achten

Wer auf dem E-Bike einen Helm tragen will, sollte beim Kauf auf die Norm "NTA 8776" achten. Das empfiehlt die Aktion Das sichere Haus (DSH). Solche Modelle schützen demnach speziell die Schläfen und den Nacken stärker als ein normaler Fahrradhelm.

Besagte Norm gilt in den Niederlanden für motorunterstützte Räder mit bis zu 45 km/h, sogenannte S-Pedelecs. Solche Helme kann man in Österreich auch über das Internet beziehen. Die hiesige Norm für Fahrradhelme prüfe nur eine Aufschlaggeschwindigkeit von 19,5 Stundenkilometern, so die DSH.

Auf unmotorisierten Fahrrädern und Pedelecs, die bis Tempo 25 km/h beim Treten unterstützen (umgangssprachlich: E-Bikes), gibt es in Österreich keine Pflicht zum Tragen eines Helmes. Bei Geschwindigkeiten darüber wird das Gefährt laut der Plattform Autorevue.at nicht mehr als Fahrrad sondern als Moped eingestuft, verbunden mit z.B. Helmpflicht, Führerscheinpflicht und Haftpflichtversicherung.