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6.500 Euro Handyrechnung: AK warnt vor Kostenfalle "Roaming"

Die Nutzung seines Handys im Schweiz-Urlaub wäre einen Salzburger beinahe teuer zu stehen gekommen. Ein Mobilfunkanbieter stellte dem Mann für rund 500 Megabyte genutzte Daten 6.500 Euro in Rechnung. Nach einer Intervention der Arbeiterkammer muss der Mann nun nur einen Bruchteil des geforderten Betrags bezahlen. Der Anbieter hatte sich kulant gezeigt, dazu verpflichtet wäre er wohl nicht gewesen.

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"Viele Menschen sind der Meinung, dass mit Juni 2017 das Datenroaming gänzlich abgeschafft worden ist", erklärte Christian Obermoser vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Salzburg. "Ein Irrglaube, denn die neue Roaming-Regelung gilt nur innerhalb der 28 EU-Mitgliedstaaten, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen." Sei ein Urlaub außerhalb dieser Länder geplant, sollten sich Reisende vorab beim Mobilfunkanbieter über die Kosten informieren. "Ich habe aber das Gefühl, dass die Leute wieder unvorsichtiger werden. 1 GB Datenvolumen kann aber schnell den Wert eines Kleinwagens übersteigen." 15.000 bis 20.000 Euro Kosten seien für diese Datenmenge durchaus möglich.

Um derartig unverhältnismäßigen Rechnungen den Riegel vorzuschieben, sei zwar eine weltweite Schutzgrenze von 60 Euro eingeführt worden, die nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung überschritten werden darf. "Diese Schutzgrenze hat der Betroffene deaktiviert, weil er das mobile Internet unbedingt benötigte", erklärte der AK-Konsumentenschützer.

Im Falle des Salzburgers, der in der Schweiz im Internet surfte, E-Mails versandte und Videos herunterlud, wurde nach der Intervention anstelle von 6.500 Euro nur der Preis für ein entsprechendes Datenroaming-Paket verrechnet: Kostenpunkt: 130 Euro. Die AK rät dazu, im Urlaub WLAN für das Surfen zu benützen oder spezielle Datenroaming-Pakete zu kaufen. Auch die 60-Euro-Grenze sollte nur in äußersten Notfällen deaktiviert werden. Ausgeschaltet werden sollte auch die Sprachbox - weil nicht beantwortete und weitergeleitete Anrufe ebenfalls für hohe Kosten sorgen können.

Zu besonderer Vorsicht rät Obermoser auf Netzwerken in Flugzeugen und auf Schiffen oder Fähren: Weil die Schutzvorschriften hier nicht gelten, könne man schnell den Überblick über die anfallenden Spesen verlieren.