APA - Austria Presse Agentur

Bei Malzbier für Kinder genau hinschauen

Malzbier ist aus Sicht von Verbraucherschützern für Kinder nicht per se ein geeigneter Durstlöscher. Es könne bis zu ein Volumenprozent Alkohol enthalten. Jedoch weisen verschiedene Hersteller darauf hin, dass ihr Produkt tatsächlich 0,0 Prozent Alkohol enthalte. Hier sollten Eltern entsprechend genau hinschauen.

Alkoholfreies Bier ist für den Nachwuchs bedenklich, denn Bier gilt bis zu 0,5 Volumenprozent als alkoholfrei. Bei Alkohol gilt aber die klare Regel: Er ist auch in geringen Mengen für Kinder ungeeignet und sollte vermieden werden.

Bestimmte Aromen vermeiden

Selbst wenn Lebensmittel keinen Alkohol enthalten, aber etwa nach Bier, Amaretto oder Rum schmecken, sollten Kinder lieber die Finger davon lassen, raten die Verbraucherschützer. Der Grund ist: Das könnte zu einer Gewöhnung an den Geschmack von Alkohol führen und die natürliche Hemmschwelle senken.

Was viele Eltern ebenfalls wissen sollten: In Fertigpackungen muss Alkohol in der Zutatenliste aufgeführt werden. Gleichermaßen gilt das für Ethanol, falls dies für eine bessere Haltbarkeit auf ein Produkt gesprüht wurde. Bei unverpackten Lebensmitteln wie Backwaren in der Auslage müsse Alkohol allerdings nicht ausgewiesen werden. Hier bleibt im Zweifel nur die Nachfrage beim Personal.

Ein Irrglaube ist auch, dass sich Alkohol durch die hohen Temperaturen beim Backen und Kochen vollständig verflüchtigt. Tatsächlich bleibt immer etwas Restalkohol in den Speisen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte man beim Verfeinern deshalb lieber auf Rotwein und Co. verzichten, wenn Kinder mitessen.