APA - Austria Presse Agentur

Bei Online-Einkäufen Impressum checken

In der Pandemie boomt Online-Shopping. Damit steigen aber auch die Beschwerden von Verbrauchern: Schnell bestellen und bei Nichtgefallen unkompliziert zurückgeben - das klappt nicht überall.

Wer online einkauft, kann die Ware in der Regel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. So garantiert es das europäische Recht auf Widerruf. Aber immer wieder versuchen Händler, das zu umgehen. Anbieter stellen zum Beispiel kein Retourenlabel zur Verfügung oder reagieren nicht auf Kontaktaufnahmen. Statt der Rücknahme der Ware bieten sie Rabatte oder Gutscheine an.

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Vorbeugen ist hier der sicherste Weg: "Viele Probleme lassen sich lösen, wenn man vorher guckt: Wer ist mein Vertragspartner?", sagt die Verbraucherschützerin Julia Rehberg. Am besten schaut man dafür ins Impressum. Ist ein solches nicht vorhanden, sollte man gar nicht erst bestellen. Auch die Rückgabebedingungen sollten Online-Käufer vorher lesen.

Bieten Händler einen Gutschein oder Rabatt, anstatt die Ware zurückzunehmen, müssen sich Käufer oder Käuferin darauf nicht einlassen, sagt Rehberg. "Gilt das europäische Widerrufsrecht, so hat man Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises."