EU-Kommissarin gegen Gutschein-Lösung für Airlines

Der Coronavirus zwingt die Reiseindustrie in die Knie
Die EU-Kommission hat den Vorschlag der deutschen Bundesregierung zu einer europaweiten Aufhebung der Rückerstattungspflicht für in der Corona-Krise abgesagte Flüge zurückgewiesen. "Wir werden zum jetzigen Zeitpunkt bei diesem Gesetz nicht handeln", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.

Zur Begründung verwies sie darauf, dass dem auch das Europäische Parlament und die EU-Länder zustimmen müssten. Die deutsche Bundesregierung hatte die EU-Kommission um eine Ausnahmeregelung in der Krise gebeten, da die Erstattungspflicht bei den Fluggesellschaften wegen des fast völlig eingebrochenen Passagierflugverkehrs zu hohen Geldabflüssen führt.

Die Bundesregierung hatte der EU einen detaillierten Vorschlag mit Fristen und Härtefallregelungen vorgelegt. Dafür müsste die EU-Verordnung über Fluggastrechte geändert werden. Kunden würden vorübergehend auf die Auszahlung verzichten und einen Gutschein zum Umbuchen erhalten. Verbraucherschützer kritisierten, damit würden die Kunden dazu gezwungen, den Airlines wie der AUA-Konzernmutter Lufthansa, Condor oder TUIfly Kredit zu geben.

"Das gemeinsame Ziel Europas und der Mitgliedstaaten muss es jetzt sein, den europäischen Flugverkehrsmarkt über die Krise hinaus in seiner Struktur zu erhalten", schreiben Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden gemeinsamen Brief an die EU-Verkehrskommissarin. Eine wirksame Möglichkeit, um einer Verschärfung der Liquiditätsprobleme der Fluggesellschaften entgegenzuwirken, bestehe darin, die Rückerstattung für stornierte Flüge "auch ohne Zustimmung des Fluggastes" vorübergehend durch Gutscheine zu erlauben.

Valean erklärte, sie verstehe die Liquiditätsprobleme der Airlines. Bei der Lufthansa summieren sich die Forderungen der Kunden Insidern zufolge derzeit auf zweieinhalb Milliarden Euro. Wie andere Fluggesellschaften bittet sie die Kunden, freiwillig einen Gutschein stattdessen zu akzeptieren. Diesen Weg hält die Kommissarin für gangbar. Die Verbraucher sollten ermuntert werden, sich auf die Gutschein-Lösung einzulassen. Allerdings unter der Voraussetzung, die Forderungen über einen staatlichen Fonds abzusichern.

Die deutsche Bundesregierung hatte die EU-Kommission außerdem gebeten, eine Gutschein-Lösung auch für Pauschalreisen zu akzeptieren. Hier sind die EU-Mitgliedsländer freier, die einschlägige Pauschalreise-Richtlinie national auszugestalten. Berlin dringt im Interesse der Kunden aber auf eine EU-weit einheitliche Regelung.

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