APA - Austria Presse Agentur

Für EU-Bürger bleiben eu-Domains nach Brexit verfügbar

Um eine eu-Internetadresse zu registrieren, muss man in der Regel zumindest in einem EU-Mitgliedsstaat wohnen. Aber was geschieht mit in Großbritannien registrierten eu-Domains, wenn es zum Brexit kommt?

Wenn Großbritannien aus der EU austritt, können britische Bürger, Unternehmen oder Organisationen eu-Internetadressen nicht mehr registrieren oder verlängern. Eine Ausnahme will die EU-Kommission für EU-Bürger machen, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben. Diese sollen im Falle eines Austritts unabhängig von ihrem Wohnort eu-Domains weiter nutzen oder auch neue Adressen registrieren können, heißt es in einer Bekanntmachung der EU-Kommission.

Britischen Bürgern und Firmen dürfte die für die eu-Domain zuständige Registrierungsstelle Eurid bestehende eu-Adressen nach einem Brexit rein rechtlich gesehen sogar entziehen. So hat der Europäische Gerichtshof bereits 2012 entschieden, dass eu-Adressen nur für innerhalb der EU ansässige Unternehmen gedacht sind (Az.: C-376/11). Konkret urteilte das Gericht, dass eine Firma, die eine Marke als eu-Domain registrieren lassen möchte, zum einen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben muss und zum anderen die Domain auch selbst kommerziell nutzen muss.