APA - Austria Presse Agentur

Umstände bei Flugverspätung entscheiden über Erstattung

Kommen Fluggäste nicht rechtzeitig an ihrem Ziel an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Je nach Flugstrecke bekommen Passagiere bis zu 600 Euro von der Airline zurück, berichtet die Zeitschrift "Finanztest". Das gilt zumindest für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union aus starten oder bei denen die Airline den Hauptsitz in der EU hat.

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Entfernung zum Reiseziel: Für Flugstrecken bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, für Flugstrecken von 1501 bis 3500 Kilometer gibt es 400 Euro und für Flüge über 3500 Kilometer 600 Euro.

Zahlen muss die Airline aber nur, wenn sie das Ereignis, das zur Verspätung geführt hat weder beeinflussen noch vermeiden konnte. In der Praxis ist das umstritten. Technische Probleme der Flugzeuge etwa sind meist keine außergewöhnlichen Umstände, die die Fluggesellschaft von der Entschädigung befreien. Das gilt auch für erkrankte Crewmitglieder oder fehlendes Enteisungsmittel im Winter.

Bei technischen Problemen durch Vogelschlag oder Systemausfälle am Flughafenterminal gehen Passagiere aber leer aus. Auch bei einem Streik des Flugpersonals ist die Entschädigung nicht sicher, denn manche Gerichte sehen das als außergewöhnlichen Umstand. Bei einem wilden Streit wiederum kann eine Fluggesellschaft sich nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Grundsätzlich haben Passagiere nach Ende des Reisejahrs drei Jahre Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen. Das heißt: Ansprüche, die im Jahr 2019 entstanden sind, können noch bis Ende 2022 durchgesetzt werden. Wer die Entschädigung nicht selbst einfordern will, kann sich an die Schlichtungsstelle, Fluggastrecht-Portale oder Anwälte wenden.