Warnung vor versteckten Kosten bei Online-Möbelkäufen

Möbelkauf ist immer eine heikle Sache - auch online
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich warnen vor versteckten Kosten bei Möbelkäufen. Vermeintliche Schnäppchen bei Online-Bestellungen können sich als teuer herausstellen, wenn die Käufer die Kosten für Zustellung und Montage nicht berücksichtigen. Dann könne ein Badezimmer um ursprünglich 800 zuletzt auf insgesamt 1.500 Euro kommen. Zudem gebe es häufig Beschwerden über verspätete Lieferungen, hieß es in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Die Konsumentenschützer haben bei mehreren Möbelhäusern die Zustellpreise an die Bordsteinkante für eine Gartengarnitur im Wert von 800 Euro erhoben. Sie reichten von 49 bis 169 Euro. Bei Badezimmermöbeln schauten sie sich zusätzlich die Preise für Montage und Anschluss an Strom und Wasser an. Sie lagen zwischen 278 und 709 Euro. So kam ein Badezimmer mit einem Warenwert von 800 Euro schlussendlich auf 1.500 Euro zu stehen.

Die Konsumentenschützer raten deshalb, einen und bei größeren Anschaffungen auch mehrere verbindliche Kostenvoranschläge einzuholen sowie die Gesamtkosten zu vergleichen. Bei den Anschlusskosten können Fachbetriebe in der Nähe durchaus günstiger sein.

Aus ihren Beratungen wissen die Konsumentenschützer, dass es häufig zu verspäteten Lieferungen kommt. In diesem Fall sollte eine "angemessene" Nachfrist gesetzt werden, die Zeit hänge vom Einzelfall ab - "drei bis vier Wochen wird in vielen Fällen angemessen sein", sind sie überzeugt. Die Konsumentenschützer machen zudem darauf aufmerksam, dass das Risiko für eine ordnungsgemäße Zustellung beim Unternehmen liege obwohl dies manchmal bestritten werde. Man müsse sich somit auch nicht mit dem Lieferdienst oder dem Spediteur herumschlagen, außer man hat nicht die Standardversandmöglichkeit des Unternehmens gewählt, sondern selbst ein Transportunternehmen beauftragt. In diesem Fall können aber Ansprüche gegen diese Firma geltend gemacht werden. Erst wenn die Lieferung von einer empfangsberechtigten Person entgegengenommen wird, gehe die Gefahr des Verlustes oder einer Beschädigung auf diese Person über. "Ist schon von außen ein Mangel erkennbar, lassen Sie die Ware am besten sofort wieder retour gehen", lautet der Rat.

Service: Weitere Informationen und ein Musterbrief zur Nachfrist-Setzung auf www.ooe.konsumentenschutz.at

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