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Wie leicht sind Light- und Balance-Produkte wirklich?

Ob Aufschnitt, Topfen oder Süßigkeiten: Viele Lebensmittel gibt es auch in den Varianten "light", "fettarm" oder "zuckerfrei". Doch was verbirgt sich eigentlich hinter den schön klingenden Begriffen?

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"Light", "fettarm", "Balance" oder "weniger süß": Solche und andere Begriffe prangen auf den Verpackungen vieler Lebensmittel. Das Ziel: Figurbewusste sollen bei diesen sogenannten Light-Produkten zugreifen. Die Hersteller suggerieren mit ihrer Werbung, dass Schlemmen ohne Reue möglich sei.

Doch ganz so einfach ist es nicht, Verbraucher sollten kritisch sein. "Es fängt schon damit an, dass manche Begrifflichkeiten überhaupt nicht geschützt sind", sagt der Ernährungsmediziner Thomas Ellrott.

So ist beispielsweise auf manchen Verpackungen das Wort "Balance" zu lesen. Der Begriff vermittelt den Eindruck, das Lebensmittel sei "leicht", also etwa fett- oder kalorienreduziert. Rechtlich geregelt ist die Angabe "Balance" laut der Verbraucherschützerin Yvonne Knips aber nicht.

Anders ist es mit dem Begriff "fettarm". Er ist in der EG-Verordnung 1924/2006 genau definiert. "Er ist nur zulässig, wenn das Produkt weniger als drei Gramm Fett pro 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter bei flüssigen Lebensmitteln enthält", erklärt die Diätassistentin Margret Morlo. Bei den Begriffen "fettfrei" oder "ohne Fett" enthält das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder Milliliter.

Für die Angabe "leicht" oder "light" gilt: Sie darf nur verwendet werden, wenn der Energiegehalt oder ein Nährstoffanteil reduziert ist. "Vorgeschrieben ist, dass der Energie- oder Fettgehalt um 30 Prozent im Vergleich zum Normalprodukt verringert sein muss", so Ellrott. Ein Hinweis muss zudem konkret benennen, was das Lebensmittel "leicht" macht - zum Beispiel "30 Prozent weniger Fett". Ein "leichter" Weichkäse kann etwa fett- oder kalorienreduziert im Vergleich zum herkömmlichen Produkt sein.

Zum Zucker: Als "zuckerarm" gilt ein Lebensmittelerzeugnis, wenn es nicht mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm oder bei flüssigen Lebensmitteln nicht mehr als 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Ein Produkt darf mit "zuckerfrei" beworben werden, wenn es nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter beinhaltet.

Die Angabe "ohne Zuckerzusatz" ist erlaubt, wenn es keine zugesetzten Einfach- und Zweifachzucker (Mono - oder Disaccharide) wie Traubenzucker oder Haushaltszucker (Saccharose) oder eine andere Zutat mit süßender Wirkung, etwa Fruchtsüße, enthält. Ist in dem Lebensmittel von Natur aus Zucker, muss dies auf dem Etikett vermerkt sein.

"Weniger süß" ist lediglich eine Geschmacksbeschreibung. "Sie ist keine Garantie dafür, dass das Lebensmittel weniger Zucker enthält als vergleichbare Produkte", betont Knips. Es kann etwa einfach nur eine weniger stark süßende Zuckerart wie Traubenzucker anstelle von Haushaltszucker verwendet worden sein. "In jedem Fall lohnt ein Blick auf die Nährwertangaben", so Knips.

So werden etwa einem Müsli Rosinen hinzugefügt, um es süßer schmecken zu lassen. Auf der Packung kann dann "ohne Zuckerzusatz" stehen. Vorsicht bei zuckerreduzierten Keksen: "Sie können eine echte Kalorienfalle sein", warnt Ellrott. Anstelle von Zucker enthalten die Kekse meist mehr Stärke oder Fett, die ebenso viel oder sogar mehr Kalorien liefern.

Der Verzehr von Light-Produkten kann aus Sicht von Ellrott aber durchaus sinnvoll sein. "Wichtig ist, wie solche Produkte vom Verbraucher verwendet werden", betont der Ernährungsmediziner. Vor allem fettreduzierte Produkte könnten hilfreich sein, da sie weniger Kalorien als das Normalprodukt haben.

"Wer übergewichtig ist, kann mit fettreduzierter Kost einige Kilogramm Körpergewicht verlieren", so Ellrott. Fettreduzierte Produkte haben typischerweise eine geringere Kaloriendichte und einen höheren Proteinanteil. "Beides hilft beim Abnehmen", erläutert Ellrott.

Was gegen Light-Produkte spricht: "In der Regel sind sie teurer als vergleichbare normale Produkte", sagt Morlo. Außerdem können sie den Käufer dazu verleiten, mehr oder häufiger zu essen - denn es ist ja "light". Auch das kann dann zur Kalorienfalle werden. "Wer seine Ernährung langfristig umstellen möchte, dem helfen Light-Produkte wenig", erklärt Verbraucherschützerin Knips.

Alle, die abnehmen möchten, sollten am besten mit normalen Lebensmitteln das eigene Maß finden. Oft reicht es schon aus, nur dann zu essen, wenn man wirklich Hunger hat und der Magen knurrt. Auf den Speiseplan gehören laut Ellrott frische Zutaten wie Obst, Gemüse, Salat, Joghurt und Topfen. Das sind aus seiner Sicht ganz natürliche und preisgünstige Light-Produkte, die jeder bedenkenlos zu sich nehmen kann.

Eine generelle Ernährungsempfehlung abzugeben, die für alle gilt - das ist schwierig. Es kommt immer auf den individuellen Fall an. "Wenn mir einer meiner Klienten mitteilt, dass er sehr wenig süße Lebensmittel isst, aber auf ein kleines Glas Cola am Tag nicht verzichten möchte, dann ist das in Ordnung", sagt Morlo. Der übergewichtige Klient jedoch, der allabendlich einen Liter gezuckertes Cola trinkt, sollte überlegen, zu einem anderen Getränk zu wechseln.

Die Light-Variante ist dabei übrigens nicht die beste Alternative. Sie hilft zwar, Zucker zu sparen. Aber: Die Stoffe, die den Zucker ersetzen, gewöhnen an Süße. "Der Appetit auf Süßes wird also wieder angeregt", so Knips.

"Balance" klingt gut, kann aber viel bedeuten

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Fettarme Produkte dürfen bis zu drei Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten

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Ein zuckerfreies Produkt darf bis zu 0,5 g Zucker pro 100 g beinhalten

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