APA - Austria Presse Agentur

1 Jahr Corona: Jede Menge Arbeit für den VKI

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat heute, Mittwoch, seine Bilanz für ein Jahr Covid-Pandemie gezogen.

Kurzum: Es gab viel zu tun. In Sammelaktionen zur Rückerstattung bei Flugannullierungen der Laudamotion und der AUA konnte der VKI rund 17.000 Betroffenen helfen. Insgesamt erhielten die Konsumenten dadurch rund 8,8 Mio. Euro zurück, rechneten die Konsumentenschützer heute vor und zählten weitere Beispiele auf. In einem noch anhängigen Verfahren unterstützt der VKI einen Konsumenten, der von der portugiesischen Airline TAP aufgrund einer coronabedingten Flugannullierung nur Gutscheine anstelle des Preises erhalten hat. In einem anderen Fall geht der VKI gegen die ungarische Airline Wizz Air vor, da diese die Rückzahlung des Reisepreises für eine Lissabon-Reise verweigert, welche die betroffenen Konsumenten wegen einer Reisewarnung nicht antreten wollten. Bereits erfolgreich abgeschlossen wurde ein ähnlicher Fall gegen die AUA. Ebenfalls nach Klagseinbringung erstattete die TUI Deutschland den Reisepreis an Verbraucher zurück, die eine Ägypten-Reise storniert hatten.

Der VKI mahnte anlässlich der vorzeitig abgebrochenen Skisaison 2019/20 mehrere Skigebiete wegen Klauseln ab, nach denen Kunden bei Betriebsunterbrechungen und Sperrungen keinen Anspruch auf Rückvergütung haben sollten. Derzeit führt der VKI Musterprozesse zur Rückforderung des anteiligen Entgelts für die verkürzte Skisaison gegen die Ski Amade GmbH und die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH ("Freizeitticket Tirol").

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Wegen der mangelnden Rückerstattung bei abgesagten Großsportevents mahnte der VKI erfolgreich die Organisatoren des Wien-Marathons und des Spartan Race ab. Die Ironman Austria GmbH hingegen gab keine Unterlassungserklärung ab und wurde vom VKI geklagt.

Etliche Rechtsschutzversicherer verweigern die Deckung bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten und berufen sich hierbei auf die sogenannte "Ausnahmesituationsklausel". Der VKI brachte gegen die Verwendung dieser Klausel eine Klage ein und bekam in erster Instanz recht. Die beklagte UNIQA Versicherung erhob dagegen Berufung, das Verfahren ist in zweiter Instanz anhängig.

Weitere Musterprozesse führte bzw. führt der VKI u.a. auch gegen das Sprachenzentrum der Universität Wien (Umstellung von Präsenz- auf Online-Kurs), gegen einen Franchisenehmer der clever fit GmbH (Abbuchung der Mitgliedsbeiträge) und gegen DocLX (Stornogebühr), teilte der VKI mit.