APA - Austria Presse Agentur

20-Jährige in Zell am See erschossen: Mordprozess gestartet

Nach der Tötung einer 20-jährigen Verkäuferin am 20. Oktober 2018 in Zell am See ist der Prozess gegen zwei 18-jährige Burschen aus dem Pinzgau am Dienstag am Landesgericht Salzburg gestartet. Dem etwas jüngeren, geständigen Erstangeklagten wird Mord vorgeworfen, dem nicht geständigen Zweitangeklagten Beitrag zum Mord. Den beiden Angeklagten wurden auch noch andere Delikte angelastet.

Laut Anklage hat der Erstangeklagte vier Schüsse aus unmittelbarer Nähe auf die Frau abgefeuert. Drei Projektile trafen die 20-Jährige im Oberkörper, sie verblutete. Der Zweitangeklagte soll als Komplize das Fluchtauto gelenkt haben. Das Motiv war vermutlich eine Retourkutsche. Staatsanwalt Marcus Neher erklärte, der zur Tatzeit 17-jährige Erstangeklagte, der die Schüsse aus einer adaptierten Schreckschusspistole auf die 20-Jährige im Eingangsbereich ihrer Wohnung abgegeben habe, sei verärgert gewesen, weil ihn das Opfer, gegen das ein Suchtmittelverfahren anhängig war, als Drogenabnehmer belastet habe.

"Ob das ausreichend war, um sie zu ermorden, will ich mir nicht vorstellen", sagte der Staatsanwalt. Ein anderes Motiv sei im Ermittlungsverfahren aber nicht vorgekommen. Der Zweitangeklagte habe einen manipulativen Charakter, er habe vom Tatplan seines Schulfreundes gewusst und diesen dazu bestärkt. In einer Einvernahme habe der Hauptbeschuldigte geschildert, er sei zur Tat vom Zweitangeklagten unter vorgehaltener Pistole genötigt worden.

Aber spätestens als der Erstangeklagte alleine vor der Türe der Frau gestanden sei, hätte er die Tat doch nicht ausführen müssen, gab der Staatsanwalt zu bedenken. "Was hätte ihn gehindert, den Mord nicht auszuführen und die Polizei zu rufen?" Der Zweitangeklagte wolle wiederum die ganze Schuld auf den anderen laden, er habe im Ermittlungsverfahren laufend neue Versionen hervorgebracht, "um sich entsprechend herauszureden", sagte Neher.

Der Erstangeklagte zeigte sich reumütig geständig und entschuldigte sich für die Tat. "Es ist nicht verzeihbar, es tut mir von Herzen leid", sagte er zur Vorsitzenden des Geschworenengerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Er habe Drogen konsumiert und auch Cannabis angebaut, sei aber von der 20-Jährigen zu Unrecht belastet worden, wonach er 50 Gramm Marihuana von ihr gekauft hätte. "Ich war sauer auf sie", sagte er.

Warum er sie getötet habe, wollte die Vorsitzende wissen. "Die Frage kann ich selber nicht beantworten. Ich habe einfach abgedrückt, ich habe nicht klar denken können." Er habe Angst gehabt vor dem Zweitangeklagten und dass seiner Familie etwas passieren könnte. Vor der Tat habe er auch Kokain konsumiert. Sein Freund habe zu ihm gesagt, er solle die Pistole holen. Dann seien sie losgefahren, "ab dem Zeitpunkt habe ich Gedächtnislücken". Er könne sich noch erinnern, dass der Zweitangeklagte über die 20-Jährige geflucht habe.

Der Verteidiger des Erstangeklagten, Michael Ringel, hatte bereits in seinem Eingangsplädoyer erläutert, der Angeklagte habe keine Erklärung für die Tat. Der Zweitangeklagte, der sein bester Freund gewesen sei, habe die Fähigkeit, andere für seine Zwecke zu manipulieren.

Der Verteidiger des Zweitangeklagten ortete Widersprüche in den bisherigen Aussagen des Hauptbeschuldigten und betonte, sein Mandant habe die ihm angelasteten Taten nicht begangen. "Er hat kein Motiv. Es hat nie einen Tatplan gegeben. Wir haben objektiv gar nichts außer die Aussage des Erstangeklagten", sagte Rechtsanwalt Robert Morianz. Als sein Mandant kurz vor der Tat mit dem Erstangeklagten im Auto zu einem Parkplatz in der Nähe der Wohnung des späteren Opfers gefahren sei, habe der Zweitangeklagte angenommen, sein Freund wolle sich Drogen besorgen. "Er wusste nichts von einem Mord." Mehrere Chats über WhatsApp am Tag nach der Tat würden auch beweisen, dass sein Mandant nichts davon gewusst habe. Er habe sich bei dem Freund erkundigt, warum denn die Polizei bei der Wohnung der Frau gewesen sei.

Morianz sah ein Motiv für die Tat des Erstangeklagten: Er sei sauer gewesen, weil ihn die Frau wegen der Drogen verraten habe. "Sie musste sterben, weil sie verraten hat, dass er bei ihr Suchtgift kauft." Warum der Bursch nun auch seinen Freund belaste, dafür fand der Verteidiger ebenfalls eine Erklärung. Er habe sich erneut verraten gefühlt, weil sein bester Freund am 24. Dezember 2018 vor der Polizei ausgesagt habe, der Erstangeklagte habe ihm den Mord gestanden. Verrat sei für den Erstangeklagte "etwas ganz Schlimmes", so Morianz.

Die bisher unbescholtenen Burschen wurden auch wegen Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt. Sie sollen zwei Schreckschusspistolen zu funktionstauglichen Faustfeuerwaffen umgebaut, abwechselnd verwahrt, transportiert und in ihrer Bekleidung außerhalb ihres Wohnraumes getragen haben. Zudem sollen sie einen verbotenen Schlagring besessen haben.

Die Palette der vorgeworfenen Straftaten ist noch nicht zu Ende. Der Erstangeklagte hat laut Anklage am 28. Jänner 2019 in der Justizanstalt Salzburg einen Mithäftling gefährlich bedroht. Der Häftling habe den Pinzgauer auf den Tötungsfall in Zell am See angesprochen und ihn als "feige Sau" beschimpft, woraufhin ihm der Tatverdächtige das Symbolbild einer Pistole gezeigt und erklärt habe, die nächste Kugel sei für ihn bestimmt.

Der Zweitangeklagte wurde in einem anderen Fall wegen versuchter Bestimmung zum Raubmord an einem privaten Autoverkäufer angeklagt. Er soll versucht haben, den Erstangeklagten dazu zu bestimmen, den am Beifahrersitz befindlichen Verkäufer eines Mercedes während einer Probefahrt am 6. Dezember 2018 in Tirol von der Rückbank aus mit einer dünnen Schnur, einer sogenannten Garrotte, zu erwürgen, während er selbst den Wagen lenkte. Der Erstangeklagte sei der Aufforderung seines Freundes aber nicht nachgekommen. Die Burschen hatten laut Anklage zuvor darüber nachgedacht, wie sie zu teuren Autos kommen könnten, obwohl sie das nötige Geld nicht zur Verfügung gehabt hätten.

Am Nachmittag wird der Zweitangeklagte einvernommen. Am 16 und 17. Oktober sind noch zwei weitere Verhandlungstermine festgesetzt.