APA - Austria Presse Agentur

20 Jahre Haft für Mord an Ehefrau

Weil er nach einstimmiger Ansicht der Geschworenen seine Ehefrau mit einer Holzlatte vorsätzlich getötet hat, ist ein 32 Jahre alter Mann am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Wolfgang Blaschitz und Mirsad Musliu baten um Bedenkzeit, Staatsanwältin Julia Koffler-Pock meldete Strafberufung an.

Sie hatte dem Familienvater vorgeworfen, seine Ehefrau mit einer Holzlatte erstickt zu haben, indem er diese minutenlang gegen ihren Hals drückte. Der Angeklagte relativierte in der fortgesetzten Verhandlung seine ursprüngliche Verantwortung. Vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzborn) räumte er drei Monate nach dem Prozessauftakt ein: "Ich bin der Schuldige. Ich bin Schuld am Tod meiner Frau."

Zunächst hatte der Mann behauptet, seine Frau habe noch gelebt, als er die eheliche Wohnung in der Margaretenstraße verließ. Er sei auf sie losgegangen, nachdem er sie mit einem anderen Mann am Hauptbahnhof erwischt hatte. Nunmehr meinte er, es sei "möglich", dass er sie mit einer Holzlatte getötet habe. Er könne sich aber nicht mehr genau erinnern. "Es kann sein, dass ich ein Blackout hatte", gab er zu Protokoll.

Laut Anklage hatte der Angeklagte am 20. September 2019 im Zug eines Streits eine Holzlatte aus einem Lattenrost gerissen und damit zunächst vier Mal auf den Kopf der Frau eingeschlagen, die er 2008 im Kosovo geheiratet hatte. Nachdem sie zu Boden gestürzt war, setzte er sich auf sie und dürfte das Holz mehrere Minuten gegen ihren Hals gedrückt haben, bis sie - so die Anklage - kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Danach holte der Mann seine drei Kinder vom Kindergarten bzw. der Schule ab und suchte gemeinsam mit diesen eine Polizeiinspektion auf.

Wie sich ein Beamter nun als Zeuge erinnerte, hatte der Mann ihm zunächst gestanden, "etwas Schlimmes" gemacht zu haben. Er habe auf seine Frau eingeschlagen und wisse nicht, "was jetzt mit ihr ist". Darauf schickte der Polizist eine Funkstreife an die Adresse der Familie. Die Kollegen fanden die Frau leblos am Boden liegend vor. Damit konfrontiert, habe der darauf hin Festgenommene gesagt: "Ich glaube, ich hab' sie getötet."

Eine Arbeitskollegin der Getöteten - diese hatte als Zahnarzthelferin gearbeitet - und zwei Freundinnen der Frau versicherten, es habe keinen anderen Mann in deren Leben gegeben. Eine Freundin beschrieb den Angeklagten als eifersüchtig. Er habe ihr Handy durchforstet, die 32-Jährige habe regelmäßig an sich harmlose Textnachrichten gelöscht, um sich nicht verdächtig zu machen. Die Frau habe am Abend auch nicht allein fortgehen dürfen.

Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des 32-Jährigen sowie der Umstand, dass er sich selbst gestellt hatte, mildernd gewertet. Das hielt das Gericht davon ab, die Höchststrafe - lebenslang - zu verhängen, wie die Vorsitzende in der Urteilsbegründung deutlich machte.