APA - Austria Presse Agentur

2020 mit neuem Tiefstand bei gerichtlichen Verurteilungen

In Österreich gibt es einen neuen, historischen Tiefstand bei gerichtliche Verurteilungen. Laut Statistik Austria wurden 2020 insgesamt 25.586 gerichtliche Verurteilungen dokumentiert, 13,7 Prozent weniger als 2019. Deutliche Rückgänge gab es u.a. bei Eigentums- und Suchtmitteldelikten oder Delikten nach dem Finanzstrafgesetz. Entgegen diesem Trend stiegen die strafbaren Handlungen bei pornografischen Darstellungen Minderjähriger und fortgesetzter Gewaltausübung.

"Im Jahr 2020 gab es bei der Zahl der Verurteilungen den größten relativen Rückgang seit der Einführung der Diversion im Erwachsenenstrafrecht im Jahr 2000. Nach einem nahezu stetigen Rückgang seit dem Jahr 2005 sind die Verurteilungen im Corona-Jahr 2020 abrupt auf den historischen Tiefstwert von 25.586 abgesackt", analysierte Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas am Mittwoch in einer Aussendung die veröffentlichten Daten.

Kaum Veränderungen gab es bei Geschlecht und Alter der Verurteilten: Nahezu gleich hoch wie 2019 war 2020 der Anteil der Männer (84,7 Prozent) sowie der Erwachsenen (83,6 Prozent) an allen Verurteilten. 6,3 Prozent der Verurteilten waren zum Tatzeitpunkt Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und 10,1 Prozent junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre). Knapp über die Hälfte (55,4 Personen) aller verurteilten Personen wies eine oder mehrere Vorstrafen auf.

Was die Staatsangehörigkeiten anbelangt, so handelte es sich bei 59,2 Prozent der Verurteilten um Österreicherinnen oder Österreicher und 40,8 Prozent um Nicht-Österreicher. Hier verschob sich der Anteil im Vergleich zu 2019 geringfügig (damals 57,2 Prozent und 42,8 Prozent).

Den 25.586 gerichtlichen Verurteilungen lagen im Berichtsjahr 42.502 Delikte zugrunde. Den größten Anteil (12.926 Delikte; 30,4 Prozent) machten strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen aus, gefolgt von Delikten gegen Leib und Leben (7.727; 18,2 Prozent) und nach dem Suchtmittelgesetz (7.039; 16,6 Prozent). Diese drei Gruppen machten zusammen rund zwei Drittel aller Delikte aus.

Insgesamt nahm die Zahl der Delikte im Corona-Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 11,4 Prozent ab - in manchen Bereichen waren die Rückgänge dabei überdurchschnittlich: Dazu zählen Diebstahl (minus 20,3 Prozent), (grob) fahrlässige Tötung (minus 17,3 Prozent), fahrlässige Körperverletzung (minus 15,7 Prozent), aber auch Delikte nach dem Suchtmittelgesetz (minus 16,4 Prozent) und nach dem Finanzstrafgesetz (minus 27,4 Prozent).

Fast keine Veränderungen zeigten sich bei den Delikten Mord (86; +/-0,0 Prozent), gefährliche Drohung (plus 1,0 Prozent), (schwere) Sachbeschädigung (minus 3,5 Prozent) und Vergewaltigung (plus 2,0 Prozent). Entgegen dem allgemeinen Trend waren bei einigen strafbaren Handlungen aber auch deutliche Anstiege zu verzeichnen, u. a. bei pornografischer Darstellungen Minderjähriger (676; plus 18 Prozent) oder fortgesetzter Gewaltausübung (plus 15,8 Prozent).

Eine Anmerkung der Statistik Austria: Im Jahr 2020 rechtskräftig gewordene Urteile können sich auch auf Taten eines früheren Jahres beziehen, wobei Verfahrensdauer und Art des Deliktes typischerweise zusammenhängen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete 2020 einen Anzeigenrückgang um 11,3 Prozent.

Von den 2016 verurteilten oder entlassenen 26.318 Personen blieben über den Beobachtungszeitraum von vier Jahren rund zwei Drittel (68 Prozent) ohne weitere rechtskräftige Verurteilung. Etwa jede dritte Person wurde innerhalb der vier Jahre wiederverurteilt. Auffällig war dabei: Wenn es zu einer Folgeverurteilung kam, dann relativ zeitnah. Zwei Drittel aller Wiederverurteilungen fanden innerhalb der ersten beiden Beobachtungsjahre statt. Die Wiederverurteilungsquote für 2020 betrug damit 32 Prozent (2019: 32,7 Prozent).