2G-Nachweis im Handel ist vorbei: FFP2-Maske reicht

Die 2G-Schilder können im Handel wieder abgenommen werden
Mit Samstag entfällt die 2G-Regel im Handel, es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc.. Für körpernahe Dienstleister schreibt der Gesetzgeber 3G und FFP2-Maske vor. Die Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt und die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.

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