APA - Austria Presse Agentur

33,5 Milliarden Euro an Corona-Wirtschaftshilfen seit Krisenbeginn

Das Finanzministerium hat eine Zwischenbilanz der Corona-Wirtschaftshilfen gezogen.

Seit Beginn der Krise vor einem Jahr sind zahlreiche Hilfsinstrumente erstellt worden, um die österreichische Wirtschaft in der Corona-Krise zu unterstützen - vom Ausfallsbonus über Kurzarbeit bis zum Fixkostenzuschuss. Bis zum 12. März 2021 sind dafür laut Finanzministerium 33,539 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt oder ausbezahlt worden. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärt in einer Aussendung, dass die Hilfsmaßnahmen laufend verbessert wurden, mittlerweile funktioniere es "sehr gut". Man sei auch zu weiteren Zahlungen bereit ist: "Wenn es mehr Geld braucht, wird es das geben. Das können wir uns aufgrund der guten wirtschaftspolitischen Daten und der soliden Budgetpolitik der Vergangenheit leisten."

Von den bisher zugesagten oder auch ausbezahlten Hilfen entfallen 10,849 Milliarden auf die Kurzarbeit, 7,072 Milliarden auf Garantieübernahmen und 5,545 Milliarden auf Steuerstundungen (Einkommen- und Körperschaftssteuer, Zahlungserleichterungen). Für Soforthilfe sind 3,648 Milliarden Euro, für Umsatzersatz 3,059 Milliarden, für den Härtefallfonds 1,221 Milliarden und für den Fixkostenzuschuss (I und II) 776 Millionen Euro zugeordnet. Weiters entfallen auf das Gemeindepaket 596 Millionen, den Non-Profit-Organisationen (NPO) Unterstützungsfonds (inklusive Sportligen) 290 Millionen und auf den Corona-Familienhärteausgleich 172 Millionen. Die Investitionsprämie schlägt mit rund 41 Millionen zu Buche.

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Ein Teil der genehmigten Hilfen wird nicht ausbezahlt werden, etwa bei der Kurzarbeit: Hier sind von den zugesagten 10,849 Milliarden Euro bisher 6,673 Milliarden vom AMS ausbezahlt. Die Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt im Nachhinein, manche bereits genehmigte Anträge werden nicht umgesetzt. Auch bei den Steuerstundungen und Garantieübernahmen werden nicht alle Genehmigungen schlagend werden, erwartet das Ministerium.

Ein Großteil der Anträge bezieht sich auf Hilfen bis 9.999 Euro, etwa fallen beim Ausfallsbonus 81 Prozent in diese Kategorie, beim Fixkostenzuschuss I 82 Prozent, beim Umsatzersatz Dezember 82 Prozent und beim Umsatzersatz November 71 Prozent. Die Top 3 Branchen beim Ausfallsbonus sind: Beherbergung und Gastronomie (35 Prozent der ausbezahlten Anträge), Handel und körpernahe Dienstleistungen (je 15 Prozent der ausbezahlten Anträge).

Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag der Hilfen beträgt beim Fixkostenzuschuss I 9.906 Euro, beim Fixkostenzuschuss II 18.432 Euro, beim Verlustersatz 36.672 Euro, beim Umsatzersatz November 19.134 Euro, beim Umsatzersatz Dezember 9.195 Euro, beim Ausfallsbonus 7.006 Euro und beim NPO Unterstützungsfonds 14.791 Euro.