Corona : 3G am Arbeitsplatz kommt ab 1. November
Ab dem 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Ab 1. November darf man in den meisten Jobs nur geimpft, getestet oder genesen zur Arbeit kommen. Das heißt: Wenn am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, muss ein 3G-Nachweis erbracht werden.
Bis 14. November gilt allerdings eine Übergangsfrist. Wer keinen 3G-Nachweis hat, muss am Arbeitsort eine FFP2-Maske tragen.
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