APA - Austria Presse Agentur

Es ist fix: Keine 3G-Regel mehr in Spitälern und Pflegeheimen

Die 3G-Regel für BesucherInnen und MitarbeiterInnen in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen fällt ab Freitag.

Das kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden. Weiter aufrecht bleibt dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen.

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FFP2-Maskenpflicht bleibt

Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würden neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar. "Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.

Testpflicht war Belastung für Personal

Darüber hinaus sei die andauernde Testpflicht für das Personal oft eine Belastung gewesen, argumentiert man weiter. Zusätzlicher Aufwand sei durch die Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen entstanden.

Verordnung gültig bis Ende Februar

Gültig ist die neue Verordnung bis Ende Februar. Sollte sich an der derzeitigen Corona-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung jederzeit möglich, so Rauch.