APA - Austria Presse Agentur

40 Jahre nach Tat: Deutscher wegen Mordes vor Gericht

40 Jahre nach einem tödlichen Sexualverbrechen an einem Mädchen steht im bayerischen Aschaffenburg ein 57 Jahre alter Mann vor Gericht. Als 17-Jähriger soll er die 15-Jährige im Dezember 1979 im Schlosspark von Aschaffenburg ermordet haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Der Angeklagte betrat am Mittwoch den Verhandlungssaal des Landgerichts an der Seite seines Verteidigers, vor Blicken geschützt hinter einer roten Aktenmappe und den Kopf mit einer blauen Kapuze bedeckt. Am ersten Verhandlungstag sollen unter anderem die Ehefrau des Angeklagten und ein Ermittler der Polizei als Zeugen angehört werden. Insgesamt sind zehn Verhandlungstage angesetzt, 40 Zeugen sollen gehört werden.

Nach Jahrzehnten erfolgloser Ermittlungen hatte nach Angaben des Gerichts vor allem die erneute Untersuchung einer Bisswunde an der Leiche des Mädchens zu dem Mann geführt. Er war damals ein Nachbar gewesen. Er soll der Anklage zufolge die Bürohelferin nach einem Stenografie-Kurs in den Schlosspark gebracht, sich dort an ihr vergangen und sie erwürgt haben.

Der Fall ist einer der sogenannten Cold Cases, die Ermittler auch nach Jahren weiterverfolgen. Inzwischen gemachte Fortschritte in der Kriminaltechnik helfen oft, Spuren, die früher nicht zugeordnet werden konnten, zweifelsfrei auszuwerten.

Der Prozess gegen den 57-Jährigen wird trotz seines inzwischen erreichten Alters nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts geführt - der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Die Öffentlichkeit ist somit ausgeschlossen. Bruder und Schwester des Opfers treten als Nebenkläger auf. Als Straftatbestand kommt ausschließlich Mord infrage - eine Verurteilung etwa wegen Totschlags ist nicht möglich, weil das Verbrechen dann bereits verjährt wäre. Mord kann nach deutschem Recht nicht verjähren.