APA - Austria Presse Agentur

67 Minderjährige wurden 2020 abgeschoben

Im vergangenen Jahr sind 67 Minderjährige mit familiärer Begleitung abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS hervor. Am stärksten betroffen waren junge Menschen, die aus Georgien stammen. Ein entsprechender Fall einer Wiener Schülerin mit Wurzeln in der früheren Sowjetrepublik hatte vor Kurzem Schlagzeilen gemacht. Unbegleitete Minderjährige wurden 2020 nicht abgeschoben.

Allerdings befanden sich elf von ihnen in Schubhaft, ein Marokkaner immerhin 18 Tage, ein Nigerianer 17 und je eine Person aus Serbien, Nigeria und dem Iran 14 Tage.

Was Kinder und Jugendliche in Begleitung betrifft, mussten 24 georgische Staatsbürger das Land verlassen. Dahinter folgen Ukrainer (8) und Serben (7). Dagegen wurden nur zwei Kinder in Begleitung in Schubhaft angehalten.

287 Jugendliche reisten mit ihren Eltern- bzw. Elternteilen freiwillig aus. An der Spitze der Nationalitäten liegen hier die Ukraine, Serbien und Georgien. Auch drei unbegleitete Flüchtlinge kehrten freiwillig heim.

Auf der anderen Seite wurde 93 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich der Asylstatus zuerkannt. Sie machen damit nur einen Bruchteil der Minderjährigen aus, die hierzulande positiv beschieden wurden. Denn die Zahl der Minderjährigen, die in Begleitung von Familienmitgliedern waren und Asyl bekamen, ist mit 3.996 bedeutend höher.

Zum Verfahren zugelassen wurden im vergangenen Jahr 381 unbegleitete Minderjährige. Die mit Abstand größten Gruppen darunter sind Syrer und Afghanen. Die allermeisten dieser Flüchtlinge sind männlich, beispielsweise sind unter 188 Syrern nur 13 weibliche Jugendliche.

Rechtskräftige "Rückkehrentscheidungen" wurden bei unbegleiteten Jugendlichen vergangenes Jahr 22 getroffen, bei jungen Menschen mit Begleitung 1.152. Aberkannt wurde der Asylstatus bei Unbegleiteten 23 Mal und subsidiärer Schutz 166 Mal. Hauptbetroffen sind Afghanen.

Immer wieder ein Thema ist die nicht unumstrittene Altersfeststellung per Handwurzelröntgen, die angewandt wird, wenn der Verdacht besteht, dass die Person nicht minderjährig ist und sich mit einer falschen Altersangabe Vorteile im Verfahren sichern will. Laut Innenministerium wurden im Vorjahr 360 Röntgen durchgeführt, in deren Anschluss 211 Personen für volljährig erklärt wurden.