APA - Austria Presse Agentur

68-Jähriger nach Todesdrohungen gegen Zadic festgenommen

Nach unmissverständlichen Todesdrohungen gegen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und andere Regierungsvertreter ist ein 68-Jähriger festgenommen und am Dienstag in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert worden.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Abend mitteilte, verfügte ein Journalrichter des Landesgerichts für Strafsachen gemäß § 429 StPO die vorläufige Anhaltung des Mannes. Dem 68-Jährigen ist laut einem von der Justiz eingeholten Gutachten eine höhergradige geistig-seelische Abnormität eigen. Peter Hofmann - einer der renommiertesten psychiatrischen Sachverständigen des Landes - stuft ihn als zurechnungsunfähig und damit als nicht schuldfähig ein. Hofmann zufolge hat sich bei dem 68-Jährigen ein krankhaftes Wahngebilde herausgebildet, das ihn gefährlich macht. Demnach wären Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten, sollten nicht Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

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Der 68-Jährige betreibt eine umstrittene Website, die seit längerem mit rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten auffällt. Wegen mehrerer Beiträge mit diffamierenden Äußerungen über Farbige und arabisch stämmige Mitmenschen, die er seit 2016 veröffentlicht hatte, ist gegen den Mann am Landesgericht bereits ein Verfahren wegen Verhetzung anhängig. Da er sich beim ersten Verhandlungstermin im vergangenen Juni äußerst verhaltensausfällig gerierte - unter anderem gab er als Angeklagter zu Protokoll, ein "Systemwechsel" stünde bevor, er selbst werde bald zum Grafen geadelt -, ließ der Richter ein psychiatrisches Gutachten einholen.

Auf Basis der darin getroffenen Feststellungen des Sachverständigen Hofmann und nachdem der 68-Jährige vor wenigen Tagen das "Auslöschen" der Bundesregierung durch Dritte angekündigt sowie über die schwangere Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verbreitet hatte, diese werde die Geburt ihres Kindes "garantiert nicht mehr erleben", war für die Staatsanwaltschaft Wien Gefahr im Verzug gegeben. Sie ließ sich eine Festnahmeanordnung gerichtlich bewilligen, am Montag klickten für den 68-Jährigen die Handschellen.

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Ob der Mann in der Justizanstalt Josefstadt verbleibt, wo es eine Krankenabteilung gibt, oder in eine öffentliche Krankenanstalt für Geisteskrankheiten überstellt wird, dürfte sich in den kommenden Tagen entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft zeitnahe beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung des 68-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Absatz 1 StGB) einbringen wird. Dieser könnte neben dem offenen Verfahren wegen Verhetzung das jüngste Ermittlungsverfahren - die Drohungen gegen die Bundesregierung werden von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Drohung qualifiziert -mitumfassen, das aus verfahrensökonomischen Gründen womöglich in das ältere einbezogen wird.