79-Jährige bekam fünf Jahre bedingt wegen Mordversuchs

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Eine 79-Jährige ist am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg zu fünf Jahren bedingter Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden. Die Pensionistin soll im Bezirk Bruck an der Leitha versucht haben, mit Schlaftabletten ihren pflegebedürftigen Mann und dann sich selbst zu töten. Aufgrund zu geringer Dosierung und Einschreitens der 24-Stunden-Betreuerin überlebten beide. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, die Beratung dauerte nur wenige Minuten. Die Haftstrafe wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel, das Geständnis, die eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der psychisch belastenden Situation, und dass es beim Versuch geblieben ist.

Erschwerend war zu berücksichtigen, dass es sich beim Opfer um den Ehemann der Angeklagten handelte. Da die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe überwiegen, sei eine außerordentliche Strafmilderung zu tragen gekommen, sagte der vorsitzende Richter Dietmar Nussbaumer. Die Strafhöhe von fünf Jahren soll ausdrücken, "dass es sich keinesfalls um eine Bagatelldelikt handelt", sagte er.

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