87 Rechnungshof-Prüfungen im Jahr 2019
Ein heuer auch öffentlich breit getretenes Thema waren die Parteifinanzen. Der Rechnungshof widmet dieser Materie jetzt auch zusätzliche Aufmerksamkeit organisatorischer Art. Die Agenden "Parteien und Wahlen" waren zuletzt in der Abteilung "Rechtsangelegenheiten" angesiedelt. Angesichts der steigenden Bedeutung der Parteienfinanzierung richtete der Rechnungshof mit 1. November eine eigene Abteilung ein. Ihre Aufgaben sind unter anderem Angelegenheiten des Parteiengesetzes, des Klubfinanzierungsgesetzes sowie des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes.
Der Prüfungsplan 2019 umfasste 87 Prüfungen, 21 davon waren Querschnittsprüfungen, 19 Follow-up-Überprüfungen. Vorgelegt wurden insgesamt 70 Berichte. Relativ wenig Arbeit machten heuer parlamentarische Anfragen an den Rechnungshof. Es gab nämlich nur deren zwei.
Mit Ende der vergangenen Gesetzgebungsperiode waren noch 58 Berichte des Rechnungshofes aus den Jahren 2018 und 2019 im Nationalrat offen. Sie werden vom Rechnungshofausschuss des neu gewählten Nationalrats zu erledigen sein. Seit dieser tagt, wurden sechs Berichte und die Einkommenserhebung vorgelegt.
Von den Empfehlungen des Rechnungshofs im Jahr 2018 wurden laut Tätigkeitsbericht 79 Prozent umgesetzt. 2.666 Anregungen gab es, schon erfüllt wurde fast die Hälfte (1.313), bei 785 wurde es zugesagt. Bei 568 Empfehlungen ist deren Schicksal offen. Ziemlich ähnlich ist die Reformbereitschaft der unterschiedlichen Gebietskörperschaften. Die Gemeinden haben die Anregungen zu 59 Prozent bereits implementiert, die Länder zu 51 Prozent und der Bund zu 49 Prozent. Wenn man die Zusagen dazu zählt, kommen alle drei Gebietskörperschaften auf Werte zwischen 78 (Bund) und 88 Prozent (Gemeinden).
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