APA - Austria Presse Agentur

A4-Prozess in Szeged: Beweisverfahren abgeschlossen

Der zweite Verhandlungstag im Fall der 71 in einem Kühl-Lkw erstickten Flüchtlinge am Tafelgericht im südungarischen Szeged ist ohne Zwischenfälle verlaufen. Unter Vorsitz von Richter Erik Mezölaki wurde am Freitag zunächst der Vierzehntangeklagte angehört.

Der flüchtige Bulgare, der in erster Instanz in Abwesenheit für den Tod von 71 Flüchtlingen verurteilt wurde, war Ende Februar mittels internationalem Haftbefehl von der französischen Polizei gefasst worden. Nach Verlesen verschiedener Prozessakten aus erster Instanz entschied das Gericht über offene Beweisanträge, die allesamt abgelehnt wurden. Damit war auch das Beweisverfahren im Prozess beendet.

In seinem Plädoyer beantragte Staatsanwalt Istvan Vörös für die vier Hauptangeklagten lebenslang. Nur einem von ihnen - dem Zweitangeklagten - sollte die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nicht grundsätzlich verwehrt werden, sagte Vörös. Ausschließlich eine lebenslange Haftstrafe würde der Durchsetzung der Strafziele dienen, betonte der Staatsanwalt.

In erster Instanz war das Gericht im südungarischen Kecskemet mit seinen Urteilen von jeweils 25 Jahren für die vier Hauptangeklagten unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafausmaß geblieben. Bei den Hauptbeschuldigten - ein Afghane und drei Bulgaren - soll es sich um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter und den Fahrer jenes Kühl-Lkw handeln, in dem die 71 Migranten im August 2015 erstickten, sowie um den Lenker eines Begleitautos.

Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan starben am 26. August 2015 auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden tags darauf in dem in einer Pannenbucht der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lastwagen entdeckt.

Das Berufungsverfahren am Tafelgericht in Szeged wird am 13. Juni fortgesetzt.