APA - Austria Presse Agentur

AK-Präsidentin Anderl will zweckgebundene "Millionärssteuer"

Die Präsidentin der Arbeiterkammer, Renate Anderl, wünscht sich eine "Millionärssteuer" zur Finanzierung der Pflege. "Es geht tatsächlich um Millionäre und große Beträge", sagte sie am Sonntag in der ORF-"Pressestunde". Dabei solle die erste Million steuerfrei sein, darüber hinaus würden 0,5 Prozent anfallen. Unter einer neuen Regierung wünscht sie sich einen "Neustart" der Sozialpartnerschaft.

Die "Mammut-Aufgabe" Pflege braucht laut Anderl mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Handlungsbedarf bestehe schon deswegen, da der Pflegefonds bald nicht mehr finanziert sei. Die Lösung sei daher eine zweckgebundene "Millionärssteuer", auch wenn diese keine allzu großen Beträge hereinschwemmen würde: "Ich weiß schon, dass da keine Hunderte Millionen herein kommen." Dennoch müssten sich bei diesem Thema alle beteiligen.

Die im Herbst anstehende Neuwahl sieht die AK-Präsidentin als Chance, auf Sozialpartner-Ebene noch einmal "durchzustarten". Alle vier Präsidenten seien in der vergangenen Zeit ausgewechselt worden. Nun stelle sich die Frage: "Wie kommen wir wieder zusammen?" In erster Linie wünscht sich Anderl eine Bundesregierung, "die die Anliegen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ernst nimmt".

Über eine Frauenquote in der Arbeiterkammer will Anderl derzeit nicht nachdenken, auch wenn sie die einzige Präsidentin aller neun Landesorganisationen sei und Frauen nach wie vor mit höheren Hürden zu kämpfen hätten. Dahin gehend verteidigte sie SPÖ-Obfrau Pamela Rendi-Wagner, die in der eigenen Partei in jüngster Zeit teils unter Beschuss stand. "Ich halte sie für eine tolle Frau, die an der richtigen Position ist", so die AK-Präsidentin.

Die Arbeiterkammer-Präsidentin sieht angesichts der aktuellen Hitzewelle auch Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerschutz. Bis dato gibt es nur eine Hitzeregelung am Bau. "Viele Beschäftigte leiden unter der Hitze. Hier ist einiges zu tun", so Anderl. Die Belastung bei hohen Temperaturen müsse auch in anderen Branchen evaluiert werden.

Seit der letzten Bauarbeiter-KV-Einigung gilt die Hitzefrei-Regelung am Bau nun ab 32,5 Grad Celsius anstatt wie früher 35 Grad. Für Bauarbeiter sowie Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster gilt seit 2013 auch Hitze als Schlechtwetter. Bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius muss entweder ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden. Die Entscheidung liegt aber beim Arbeitgeber oder dessen Beauftragten. Wird die Regelung in Anspruch genommen, steht den Arbeitern eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns zu.

Anderl sieht den umstrittenen 12-Stunden-Tag "bei vielen angekommen", konkrete Zahlen zu Beschwerden lieferte sie aber nicht. Das von der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierung umgesetzte Arbeitszeitgesetz macht einen 12-Stunden-Tag und eine 60-Stunden-Woche leichter möglich. Die Arbeiterkammer-Präsidentin verwies auf kürzlich durchgeführte Erhebungen des Arbeitsinspektorates in einem "Tourismus-Bundesland", wo 60 von kontrollierten 60 Tourismusbetrieben auch manchmal 12 Stunden arbeiten lassen, bei ein paar Betrieben habe es sogar Schichten mit 14 bis 15 Stunden gegeben. Auch in der Industrie werde der 12-Stunden-Tag genützt, so Anderl. Anstatt einer Arbeitszeitverlängerung brauche es ein Arbeitszeitverkürzung und die sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr.

Bei der steuerlichen Entlastung von Niedrigverdienern warnte die AK-Präsidentin davor, die Krankenversicherungsbeiträge zu senken ohne den Ausgleich des Einnahmeausfalls für die Krankenkasse genau zu regeln. Die Krankenkassen würden dann als Bittsteller dastehen und müssten vielleicht die Selbsthalte erhöhen. Damit wäre den Geringverdienern auch nicht geholfen, so Anderl.

Beim Thema Wohnen forderte die AK-Präsidentin erneut die Befristungsmöglichkeit von Mietverträgen stark einzuschränken. Für große gewerbliche Vermieter und Immobilienkonzerne dürfe es bei Mietverträgen keine Befristung mehr geben. Anderl zeigte sich gesprächsbereit die Eigenbedarfsregelung für Vermieter aber weiter zu fassen. Derzeit kann der Vermieter nur Eigenbedarf anmelden, wenn er die Wohnung dringend für sich selbst oder Kinder und Enkel benötigt.