APA - Austria Presse Agentur

AK: Regierung darf Geld aus EU-Fonds nicht liegen lassen

Bis Ende April muss die Bundesregierung der EU-Kommission bekannt geben, wie sie die Finanzhilfen aus dem EU-Resilienzfonds nutzen will. Dabei geht es um 3,4 Mrd. Euro für Österreich, die in die wirtschaftliche Erholung und den ökologischen Wandel investiert werden sollen. Als eine der wenigen Staaten hat Österreich bisher keine Meldung abgegeben, kritisiert die Arbeiterkammer (AK). Sie forderte heute mehr Einbindung der Arbeitnehmervertreter durch das Finanzministerium.

Martin Selmayr, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, verwies am Freitag bei der AK-Veranstaltung "Offensive: Arbeitsmarkt - Wirtschaft nach Corona" auf das Beispiel Italien, das hier ganz vorbildlich vorgehe und sogar eine Regierungsumbildung durchgeführt habe, um das Land auf Wachstumskurs zu bringen. In Österreich sei die Wirtschaft im Zuge der Coronakrise stärker eingebrochen als in anderen Ländern, hier gelte es, eine ökologische und soziale Steuerreform voranzutreiben. Als Beispiel nannte er das "Dieselprivileg" - sprich die geringere Besteuerung von Diesel gegenüber Benzin. Das sei "ökologisch und verkehrstechnisch nicht sinnvoll".

Wifo-Ökonomin Margit Schratzenstaller wünschte sich eine breitere öffentliche Diskussion zu der Mittelverwendung. Sollte die Wirtschaft in Österreich aufgrund von Lockdowns weiter einbrechen, könnte Österreich möglicherweise noch mehr als die rund 3,4 Mrd. Euro abholen. Petra Völkerer, Leiterin des AK-Europabüros, appellierte an das Finanzministerium, strukturierter vorzugehen und Arbeiterkammer und Gewerkschaften einzubinden.

Laut AK wird das Geld aus dem EU-Resilienzfonds am dringendsten bei der Förderung von Arbeitsplätzen, Gesundheits- und sozialen Dienstleistungen, der Armutsbekämpfung und beim Klimaschutz benötigt. Die Kammer begrüßt die Einrichtung des Wiederaufbaufonds, allerdings sollte der Bezug der EU-Kommission auf die sogenannten "länderspezifischen Empfehlungen" mit Vorsicht genossen werden, so die Kammer. Denn in der Vergangenheit hätte sich gezeigt, dass derartige Vorgaben auch eine arbeitnehmerfeindliche - "neoliberale" - Stoßrichtung hätten. Als Beispiel nennt die AK die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters über die derzeitigen 65 Jahre hinaus.

Als wirksam im Kampf gegen Arbeitslosigkeit würden sich öffentlich finanzierte Arbeitsplätze für junge Menschen und ältere Langzeitarbeitslose erweisen. Wichtig sei auch eine Qualifizierungsoffensive für eine "sozial-ökologische Transformation". Ein weiteres Ziel solle eine bessere Infrastruktur in der Kinderbetreuung sein sowie ein Pflegepaket zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems. Außerdem bedürfe es einer Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent der Nettoersatzrate. Dies erhöhe automatisch auch die Notstandshilfe.