APA - Austria Presse Agentur

Akustik und schlechtes Bauchgefühl Themen im Grasser-Prozess

Am 142. Tag im Grasser-Prozess hat sich am Vormittag Richterin Marion Hohenecker der schlechten Akustik im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts gewidmet. Am Nachmittag berichtete wiederum ein Zeuge über sein schlechtes Bauchgefühl beim Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) an ein Konsortium rund um die Immofinanz.

Nachdem Anfang Juni die Verteidigung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wortreich Beschwerde darüber eingelegt hatte, dass im Gerichtssaal vor und nach der Hauptverhandlung - sowie in den Pausen - weiter Ton- und Bildaufnahmen gelaufen sind, nutzte Hohenecker die Beschwerde eines Verteidigers, dass er den Zeugen kaum verstehe, auf die akustische Situation aufmerksam zu machen.

Sie merkte an, dass zwischen dem Zeugen und dem Verteidiger gerade einmal vier Meter Abstand bestehen - und der Zeuge obendrein direkt ins Mikrofon spreche, und trotzdem nur schlecht zu verstehen sei. Laut den Verteidigern von Grasser werde aber mit Richtmikrofonen bis in die Zuschauer- und Journalistenränge gelauscht.

Der erste Zeuge des Tages, H., war früher Mitarbeiter von Petrikovics in der Constantia Privatbank und für Immobilienfinanzierungen zuständig. Er konnte zur angeklagten Causa Buwog wenig beitragen, da er mit der Privatisierung der Buwog - nach Eigenaussagen - nichts zu tun hatte. Diese Aufgaben hätte eine eigens angeheuerte Mitarbeiterin erledigt. H. relativierte aber Aussagen des Zeugen Eduard Zehetner, einst Immofinanz-Vorstand, der die Angeklagten Lobbyisten Walter Mischberger und Peter Hochegger belastet hatte. Dessen Wissen beruhe auf Hörensagen, denn Zehetner sei erst lange nach dem Erwerb der Buwog ins Unternehmen gekommen, und der lockere Umgang mit diesem Wissen habe auch ihn, den Zeugen, ungerechtfertigt in Probleme gebracht.

Denn Zehetner habe in einer Einvernahme angegeben, dass der Zeuge ihm gesagt habe, dass er im Jahr 2004 gewusst habe, wieviel Geld die CA Immo für die Buwog bieten wolle. Mit dieser Zehetner-Aussage sei er selber vor 10 Jahren bei einer Einvernahme durch einen Beamten konfrontiert worden, so der Zeuge H. . Er habe das dementiert und sei am selben Tag empört zu Zehetner gegangen, der damals sein Chef war. Dieser habe sich bei ihm entschuldigt und gesagt, er habe ihn wohl mit jemand anderem aus der Bankenszene verwechselt, weil er so viele Gespräche darüber geführt habe.

Am Nachmittag war dann ein damaliger Mitarbeiter des Rechnungswesens in der Immofinanz als Zeuge geladen. Zeuge S. berichtete über die Erfolgsprovision von knapp zehn Millionen Euro für den Verkauf der Bundeswohnungen. Zuerst habe ihn die Höhe des Betrages verwundert, endgültig stutzig gemacht habe ihn aber die Abwicklung der Zahlung über eine zypriotische Briefkastenfirma von Peter Hochegger, die Astropolis. Auf Nachfrage sei ihm beschieden worden, er solle hier nicht zu viel Neugierde an den Tag legen. Konkrete Anhaltspunkte, dass hier strafbare Handlungen im Raum stehen könnten, habe er aber nicht gehabt.

Am Freitag wird der Prozess mit weiteren Zeugen fortgesetzt.