Alle Gesetzesentwürfe können jetzt begutachtet werden
Für die Abgabe der Stellungnahme ist mit der nun in Kraft stehenden Geschäftsordnungsnovelle auch viel mehr Zeit - nämlich bis das parlamentarische Verfahren komplett abgeschlossen ist, ein Gesetz also vom Bundesrat beschlossen wurde. Bisher konnten Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen nur vor der Einbringung des Entwurfs in den Nationalrat abgegeben werden.
Neu geboten wird auf der Parlamentshomepage die Möglichkeit, veröffentlichte Stellungnahmen anderer zu unterstützen. Das soll einerseits ein noch besseres Stimmungsbild zu Gesetzesvorhaben ermöglichen - kann aber auch dazu beitragen, Massenstellungnahmen einzudämmen.
Denn auf die Server des Parlaments bzw. die mit der Erfassung der Stellungnahmen befassten Stellen könnte eine Menge Arbeit zukommen. Zum Entwurf einer Novelle des Epidemiegesetzes und COVID-19-Maßnahmengesetzes gingen z.B. im Frühjahr trotz kurzer Begutachtungsfrist mehr als 30.000 Stellungnahmen ein - großteils aus vorgefertigten Textbausteinen.
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