APA - Austria Presse Agentur

EU-Gericht urteilt zu Steuervergünstigungen für Amazon

Das EU-Gericht fällt am Mittwoch zwei richtungsweisende Urteile zu umstrittenen Steuervergünstigen für multinationale Konzerne in Luxemburg.

Konkret sollen die Richter entscheiden, ob Luxemburg von der EU-Kommission gezwungen werden kann, vom weltgrößten Online-Händler Amazon rund 250 Mio. Euro Steuern plus Zinsen nachzufordern. Im zweiten Fall geht es um Steuern in Höhe von 120 Mio. Euro, die Luxemburg von dem französischen Energieunternehmen Engie nachfordern soll.

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Amazon soll keine Steuern gezahlt haben

Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt hat, um es an sich zu binden.

Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben. Zwei Unternehmen der Engie-Gruppe haben nach einer 2018 angeschlossenen Untersuchung der EU-Kommission etwa ein Jahrzehnt lang auf ihre Gewinne in Luxemburg fast gar keine Steuern gezahlt.

Amazon, Engie und Luxemburg weisen den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Vergünstigen zurück und haben deswegen Einspruch beim EU-Gericht eingelegt. Die dort zuständigen Richter sprechen nun Urteile, die aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden könnten.

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Vor dem EuGH wehrt sich die Brüsseler Behörde derzeit bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, von Apple bis zu 13 Mrd. Euro an Steuern zurückzufordern. Die Richter des EU-Gerichts hatten in dem Fall entschieden, dass die Kommission nicht habe nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten.