APA - Austria Presse Agentur

Amon-Nachfolge braucht Nationalratsbeschluss

Der Wechsel von Werner Amon (ÖVP) aus der Volksanwaltschaft in die steirische Landesregierung wird weitere Personalia zur Folge haben. Denn der Nationalrat muss klären, wer künftig als dritter Repräsentant in die Volksanwaltschaft wechselt. Aller Voraussicht nach wird es sich um einen Vertreter der ÖVP handeln. Einen Kandidaten gibt es noch nicht.

Sobald Amon in der Steiermark sein Amt antritt, werden seine Agenden - darunter durchaus arbeitsträchtige wie Justiz, Finanzen und Bau - an die beiden verbliebenen Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz übergehen. Die beiden behandeln die Materien dann quasi als Kollegialorgan, bis der Amon-Posten nachbesetzt ist.

Die ÖVP wird jedenfalls in den kommenden Wochen intern zu beraten haben, wen sie für die Aufgabe nominiert. Dieser Vorschlag muss dann vom Nationalrat abgesegnet werden.

Das muss nicht immer friktionsfrei ablaufen. Es gab nämlich schon einen Fall, als mit Maria Fekter eine Volksanwältin in eine Regierung, damals die Bundesregierung, wechselte und die Volkspartei die Nachfolge regeln musste. Dabei kam es 2008 in der Fraktion zu einer Kampfabstimmung zwischen Gertrude Brinek und Peter Sonnberger, die erstere für sich entschied.

Damals lagen nur rund zwei Wochen zwischen der Ernennung Fekters zur Innenministerin und Brineks Wahl zur Volksanwältin. Das legt nahe, dass auch Amons Nachfolge noch vor der Sommerpause des Nationalrats geklärt werden könnte. Die letzten Plenartage sind in zwei Wochen.