Arbeitsmarktservice (AMS).

APA - Austria Presse Agentur

AMS-Algorithmus für Arbeitslosenförderung soll kommen

Der derzeit im Testbetrieb befindliche AMS-Algorithmus zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen soll im Jahr 2020 in den Echtbetrieb gehen. Die Ergebnisse werden dann als Grundlage für AMS-Fördermaßnahmen - etwa Qualifizierungskurse - verwendet. Der Beschluss dafür soll am Dienstag im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) fallen, berichtet "Der Standard".

Die Arbeitnehmervertreter wollen sich laut Zeitung bei der Abstimmung zum Algorithmus enthalten. Der neunköpfige AMS-Verwaltungsrat wird vom Finanz- und Sozialministerium, der Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung beschickt. Die Entscheidungen fallen per Mehrheitsbeschluss.

Die geplante Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via eines Computer-Algorithmus und die dann verbundene Vergabe von AMS-Förderungen hat im Frühjahr für Diskussionen gesorgt. Kritiker orteten Diskriminierungsgefahr, weil einige der Kriterien des Algorithmus - etwa Geschlecht, Herkunft, Wohnort, Alter - vom Individuum nicht beeinflussbar sind.

Unter anderem hatte Volksanwalt Günther Kräuter Bedenken geäußert. Kräuter verwies darauf, dass solche Computerentscheidungen nur sehr selten von Menschen korrigiert werden. Es bestehe die Gefahr, dass Vorurteile einzementiert werden. Die Letztentscheidung habe der AMS-Berater, betonte AMS-Chef Johannes Kopf im Frühjahr. Es seien auch Auf- und Abstufungen durch den Berater möglich.

Die Arbeitnehmervertreter im AMS-Verwaltungsrat sehen laut "Standard" das neue System gespalten, dass es mehr niederschwellige Angebote für schwer vermittelbare Menschen geben soll, bewertet man positiv. Die Arbeitgeber begrüßen das neue System. Nach dem Beschluss durch den Verwaltungsrat müssen die genauen Details des neuen Systems noch in verbindliche AMS-Richtlinien fixiert werden.