APA - Austria Presse Agentur

Amtshaftungsklage in Causa Commerzialbank abgewiesen

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wird die Amtshaftungsklage des Masseverwalters der Commerzialbank Mattersburg gegen die Republik Österreich abweisen. Begründet wurde das damit, dass die Bankenaufsicht den Kapitalmarkt schützen soll, nicht Kunden oder die Bank selbst. Die Anwaltskanzlei Kosch & Partner hatte als Masseverwalterin 303 Mio. Euro Schadenersatz eingeklagt. Sie will nun in Berufung gehen, wie die Kanzlei am Donnerstag mitteilte.

Das Gericht vertrete die Ansicht, dass weder Kunden noch die Bank selbst Schadenersatz für etwaige Verfehlungen der Aufsichtsorgane geltend machen können. Das Amtshaftungsverfahren wurde deshalb laut Masseverwalter nach dem ersten Verhandlungstag in erster Instanz für beendet erklärt und eine Abweisung der Klage angekündigt.

Masseverwalter Gerwald Holper kann die Argumentation, es werde durch die Aufsicht lediglich der Kapitalmarkt geschützt, nicht nachvollziehen. "Das erscheint uns absurd. Wäre diese Überlegung richtig, wäre konsequenterweise überhaupt niemand geschützt und daher berechtigt, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen", betonte er. Letztlich hätte das aus seiner Sicht zur Folge, dass die Republik für Behördenversagen von niemandem zur Verantwortung gezogen werden könne. Holper kündigte deshalb eine Berufung an. Er ortet in der Causa Commerzialbank Pflichtverletzungen von Finanzmarktaufsicht, Nationalbank, Finanzministerium, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.