An Volksschulen fällt Maskenpflicht am Sitzplatz
Ab Montag werden an den Volksschulen die Maskenregeln gelockert: Die Jüngsten können am Sitzplatz den Mund-Nasen-Schutz nun wieder abnehmen.
In allen anderen Schultypen muss hingegen weiterhin durchgehend Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Maske getragen werden. Ausnahme: Seit 7. Februar gilt keine Maskenpflicht mehr im Turnunterricht.
Seit Beginn des Schuljahrs mussten Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen außerhalb ihrer Klasse bzw. Gruppe Maske tragen, seit Ende November gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Für Volks- und Unterstufenschüler reicht dabei Mund-Nasen-Schutz, die Älteren brauchen eine FFP2-Maske.
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