APA - Austria Presse Agentur

Anfragen zu Mord in Dornbirner Amt lieferten wenig Antworten

Der mutmaßliche Mord am Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn durch einen Asylwerber war Gegenstand parlamentarischer Anfragen. SPÖ und NEOS haben Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zum möglichen Behördenversagen befragt. Die nun eingetroffenen Antworten sind allerdings wenig befriedigend. Die Anfragebeantwortungen wurden sehr technisch geschrieben und mit Paragrafen gespickt.

SPÖ-Vize-Klubchef Jörg Leichtfried warf Kickl in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Samstag vor, seit zwei Monaten die lückenlose Aufklärung des Mordfalls Dornbirn zu verhindern. Nach Ansicht Leichtfrieds hätten die bestehenden Gesetze ausgereicht, um die Tragödie zu verhindern.

Auffällig ist laut Leichtfried, dass zentrale Aspekte in Kickls Antwort komplett verschwiegen werden, etwa der Umstand, dass der mutmaßliche Täter gegenüber der Behörde zugegeben haben soll, mehrere Morde begangen zu haben. Der Abgeordnete betonte neuerlich, dass die von der Regierung gewünschte Verfassungsänderung, um eine Sicherungshaft zu ermöglichen, nach Ansicht der SPÖ nicht notwendig ist.

Die NEOS sahen ihre Anfragebeantwortung als Bestätigung für das Behördenversagen. So habe gegen den mutmaßlichen Täter ein aufrechtes Aufenthaltsverbot bestanden und die Behörden hätten darüber Bescheid gewusst. Auch eine Schubhaft wäre nach Meinung der NEOS möglich gewesen, auch wenn das Innenministerium hier anders argumentiert. Die Pinken glauben vielmehr, "dass die Voraussetzungen für Schubhaft nicht einmal geprüft wurden - weil auch das Aufenthaltsverbot nicht geprüft wurde".

Die Bluttat wurde am 6. Februar verübt. Der mutmaßliche Täter, der 1985 als Sohn eines türkischen Gastarbeiters in Lustenau geboren wurde, ist den Akten zufolge am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich eingereist. Am 6. Jänner wurde er bei der Polizeiinspektion Höchst (Bez. Bregenz) vorstellig, von wo er nach Thalham überstellt wurde.

Einige Tage später - am 18. Jänner - stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Bescheid aus. In diesem wurde festgehalten, dass gegen den 34-Jährigen am 23. September 2009 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde. Er war nach seiner ersten Abschiebung im Februar 2009 wenige Monate später nach Österreich zurückgekehrt und hatte um Asyl angesucht. Daraufhin wurde das zehnjährige Aufenthaltsverbot in ein unbefristetes Einreiseverbot umgewandelt und der Mann zum zweiten Mal abgeschoben. Weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge jedoch 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet habe, drohe ihm in der Türkei die Verfolgung. Deshalb wurde das Asylverfahren zugelassen.

Der 34-Jährige soll nach Rache gesinnt haben. Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen - das Aufenthaltsverbot erlassen. Bei der angelasteten Tat selbst wies der Mann einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille auf, zudem stand er unter Medikamenteneinfluss.

Er war an diesem Tag mehrmals bei der BH vorstellig geworden, dabei war es zunächst zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen. Am Nachmittag soll er dann auf den BH-Mitarbeiter eingestochen und ihn so schwer verletzt haben, dass dieser noch an Ort und Stelle verstarb.