APA - Austria Presse Agentur

IS-Prozess in Wien: Der Angeklagte gab sich "nicht schuldig"

Ein 21-Jähriger, der sich schon als Jugendlicher als Kämpfer für die radikalislamistische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigen wollte, dafür in Wien zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden ist und sich nachher erneut an der terroristischen Vereinigung beteiligt haben soll, hat das bestritten. Der junge Mann sei "allumfassend nicht schuldig", meinte sein Anwalt.

Verteidiger Leonhard Kregcjk sprach im Wiener Landesgericht für Strafsachen eingangs der auf mehrere Tage anberaumten Verhandlung von "Hypothesen der Staatsanwaltschaft". In dieser Sache sei einseitig ermittelt worden. Sein Mandant sei entgegen der Auffassung der Anklagebehörde weder Mitglied des IS noch habe er die Terror-Miliz unterstützt.

Staatsanwältin Viktoria Berente bezeichnete dagegen den 21-Jährigen als "Lieblingsschüler" des berüchtigten Hass-Predigers Mirsad O. alias Ebu Tejma. Dieser selbst habe den Angeklagten so genannt, betonte Berente. Der heimische Radikalislamist, der als eine federführende Stimme des Jihadismus in Österreich gilt bzw. galt, ist 2016 in Graz rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Anstiftung zum Mord zu einer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Auch die Vergangenheit des 21-Jährigen sowie seine familiären Bande sprechen nach Ansicht der Staatsanwältin eindeutig dafür, dass der Angeklagte nach wie vor dem IS zugetan ist. Demnach wurden der junge Mann mit bosnischen Wurzeln und dessen Bruder von ihrem Stiefvater radikalisiert, der 2014 nach Syrien ging, um sich dort als Kämpfer dem IS anzuschließen. Der Anklagevertreterin zufolge dürfte der Stiefvater mittlerweile nicht mehr am Leben sein. Im Mai 2015 wollte der damals 17-Jährige jedenfalls dem Stiefvater in den Krieg folgen. Er besorgte sich einen gefälschten rumänischen Reisepass, ließ sich mit dem Taxi von Wien nach Prag bringen und wollte dann nach Istanbul fliegen, um danach die türkisch-syrische Grenze zu überwinden. In Syrien beabsichtigte er sich am "Kampf gegen die Ungläubigen" zu beteiligen, wie er sich in Chats ausdrückte, die später vom Verfassungsschutz sichergestellt werden konnten. Der 21-Jährige wurde bereits seit 2012 - damals war er gerade ein Mal 15 Jahre alt - vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (ÖVT) überwacht.

Den tschechischen Beamten fiel jedoch das gefälschte Reisedokument des Burschen auf. Aus dem Flug wurde nichts, stattdessen wurde der junge Mann festgenommen und zurück nach Wien geschickt, wo er im April 2016 in seinem ersten Terror-Prozess im Hinblick auf sein jugendliches Alter noch mit einer teilbedingten Haftstrafe davonkam.

Propagandamaterial des IS

Abschreckende Wirkung hatte dieses Verfahren keine. Der Bursch ignorierte die ihm erteilten gerichtlichen Weisungen, nahm weder die Bewährungshilfe in Anspruch noch unterzog er sich dem angeordneten Deradikalisierungsprogramm. Seine bedingte Entlassung wurde daher widerrufen.

Wieder auf freiem Fuß, pflegte der Beschäftigungslose weiter Kontakte zum IS, wie die Staatsanwältin ausführte: "Er scheint anscheinend unbelehrbar zu sein." So soll der 21-Jährige 2017 die Ausreise dreier Islamisten nach Syrien organisiert haben, wo sich die Männer dem IS anschließen wollten. Eine in Norwegen lebende Somalierin, die über Wien bzw. Prag nach Syrien wollte, soll der 21-Jährige bei sich übernachten haben lassen. Daneben soll er den IS propagandistisch und mit Geldüberweisungen finanziell unterstützt haben.

Dass nach seiner neuerlichen Festnahme bei dem jungen Mann umfangreiches Propagandamaterial des IS sichergestellt werden konnte, erklärte sein Verteidiger mit der seinerzeit von der Justiz angeordneten Deradikalisierung. Um sich ein "umfassendes Bild" zu machen, habe sich sein Mandant "auch der Quellen des Islamischen Staats bedient", sagte Kregjck. Das bedeute aber nicht, "dass er auch diese Überzeugung teilt". Hinrichtungen verurteile der 21-Jährige beispielsweise "aufs Schärfste", dass der IS im Kriegsgebiet Nahrungsmittel verteile, heiße er demgegenüber gut.

"Es sind viele Fake News im Umlauf gewesen. Er hat sich viele Quellen, viele Videos besorgt, um sich zu überzeugen, was richtig ist", erläuterte der Verteidiger. Insofern sei das Material "eine Diskussionsgrundlage" gewesen.

Was die Übernachtung der Somalierin betrifft, meinte Kregcjk, der 21-Jährige habe nicht gewusst, dass diese eine IS-Sympathisantin war. Den inkriminierten Transfer mehrerer Kämpfer nach Syrien habe der 21-Jährige nicht organisiert. "Die sind autonom ausgereist", stellte der Verteidiger klar.

In dem Verfahren sind vier Personen mitangeklagt, darunter die tschetschenisch-stämmige Ehefrau des gebürtigen Bosniers, die aufgrund einer fortschreitenden Muskelkrankheit im Rollstuhl sitzt. Sie sollen an den Aktivitäten des Hauptangeklagten beteiligt gewesen sein. Sämtliche Mitangeklagte bekannten sich zur Terror-Anklage ebenfalls nicht schuldig. Die Verhandlung wurde von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet, für das gesamte Gerichtsgebäude galt ein absolutes Film- und Fotografierverbot.